Im übrigen sei darauf hingewiesen, dass es zwischen Deutschland und Tunesien ein Rechtsabkommen gibt, das unter anderem besagt, dass zum Beispiel bestimmte Urteile (und dazu gehört eine rechtskräftige Scheidung als auch Urteile über Kindesunterhalt) die in Deutschland gefällt wurden in Tunesien anzuerkennen sind - und umgekehrt!
Es ist zum Beispiel auch nicht möglich, wenn ein Scheidungsantrag in DE eingereicht wurde und dem anderen in Tunesien zugestellt wurde, dieser parallel in Tunesien ein Scheidungsverfahren einreichen kann - umgekehrt natürlich genauso
Mit anderen Worten: eine in DE rechtskräftige gültige Scheidung zwischen einer Deutschen und einem Tunesier ist zwangsweise in Tunesien anzuerkennen, dies ist eine reine proforma Sache, weil es das Rechtsabkommen zwischen den beiden Ländern so vorsieht - mit anderen Worten, die strafrechtliche Verfolgung der Polygamie - sollte die Frau mittlerweile bereits wieder geheiratet haben - ließe sich schon rein rechtlich gar nicht bis in letzer Konsequenz durchsetzen!