...weil für dich gilt deutsches Recht -und da macht gar nix klick wenn du dort einreist, das ist Quatsch!...

In Tunesien gilt allein tunesisches Recht. Wenn Du also in diesem Falle einen DEUTSCHEN heiratest und mit dem in Tunesien wohnst, kann man Dich dort wegen Polygamie verfolgen, theoretisch sogar bereits bei einem Kurzaufenthalt.

Zudem gibt es natürlich auch Pflichten, die aus einer Heirat erwachsen und die, falls Du Dich in Tunesien aufhälst, dort gegebenfalls auch eingefordert werde können.

Wer verheiratet war, und in das Land reisen will, in dem man noch immer als verheiratet gilt, sollte sich tunlichst auch dort scheiden lassen bzw. das Scheidungsurteil anerkennen und umsetzen lassen.