Antwort auf:
Wie ist denn die Sachlage, wenn die Eheschließung in D nie ans Kosulat gemeldet wurde und ergo die tun. Behörden nie Wind davon gekriegt haben???

Das betrifft ja dann nur diejenigen Ehen, die nicht in Tunesien geschlossen wurden. Aber solange eine Ehe nicht in TN (bzw. beim Konsulat und von dort nach TN) gemeldet wird, gilt der tunesische Ehepartner in TN als ledig, was man auch daran erkennt, dass er/sie keinen entsprechden Eintrag in der Geburtsurkunde hat (dort werden nämlich auch Ehen und Scheidungen vermerkt). Es kann also nochmal geheiratet werden. Manche melden die Ehe auch absichtlich nicht....