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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Ernepp] #311066
05/08/2009 02:20
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Mein Mann hat die Kinder nicht ausreisen lassen, um mich an Ihn zu binden.
ich wollte die Scheidung haben, das hiess für Ihn er bekommt keine unbefristete Aufenthaltserlaubniss für Deutschland.
Denn er hat sich jahrelang vor dem Arbeiten gedrückt.
Kaffee und Fußballwetten war wichtiger.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Kasi] #311068
05/08/2009 09:15
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Das ausländische Recht regelt manches anders als das deutsche

Die Unterstützungsmöglichkeiten der deutschen Auslandsvertretungen sind vor allem dann sehr eingeschränkt, wenn die entzogenen Kinder auch die Staatsangehörigkeit des Landes haben, in dem sie sich aufhalten. Von den dortigen Behörden werden die Kinder dann ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und behandelt. Ob sie daneben auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, spielt also keine Rolle. Diese Haltung wird international von allen Staaten (auch von Deutschland) eingenommen. Die Betreuung durch die deutschen Auslandsvertretungen ist damit weitestgehend ausgeschlossen und in der Praxis auch nahezu unmöglich. Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen sich entzogene Kinder in einem islamischen Land aufhalten.

Das Familienrecht und die Rechtspraxis islamischer Staaten weist die Verantwortung für Kinder in erster Linie den Vätern zu, die dann zumeist auch allein bestimmen können, in welchem Land und bei welchen Personen das Kind aufwächst. Auch wenn das islamische Verständnis vom Verhältnis zwischen Mann und Frau nicht den Grundsätzen des deutschen Familienrechts entspricht, muss es respektiert werden. Die Aussichten einer Mutter, in einem islamischen Staat das Sorgerecht zu erstreiten, sind meist gering, insbesondere dann, wenn sie Ausländerin und nicht Muslimin ist. Nur wenn der Vater seine Pflichten grob verletzt, indem er sich etwa nicht um seine Kinder kümmert, bestehen in einigen islamischen Staaten gewisse Chancen.

Keineswegs immer führt aber ein erfolgreiches Sorgerechtsverfahren auch zu dem Ziel, entzogene Kinder nach Deutschland zurückbringen zu können. Selbst wenn die Mutter ausnahmsweise das Sorgerecht erhält, kann sie es unter Umständen nur in dem ausländischen Staat am Wohnort des Kindesvaters ausüben, den die Kinder meist nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vaters verlassen dürfen. Die Ausstellung eines deutschen Reisepasses oder Kinderausweises hilft bei der Lösung dieses Problems nicht.

Außergerichtliche Lösungen

Wegen der skizzierten Schwierigkeiten und dem ungewissen Ausgang gerichtlicher Verfahren im Ausland sollte nach Möglichkeit eine einvernehmliche Lösung der Kindeseltern angestrebt werden. Es muss sorgfältig erwogen werden, ob der langwierige und teure Rechtsweg einfacher ist als ein Gespräch - erforderlichenfalls unter Einbeziehung von Vertrauenspersonen oder Beratungsstellen - bei dem sich die Eltern ungeachtet ihrer persönlichen Differenzen vom Wohl der gemeinsamen Kinder leiten lassen. Rechtspositionen – mögen sie nach deutschem Empfinden auch noch so eindeutig sein – helfen oft nicht weiter. Entscheidungen deutscher Gerichte nützen nichts, wenn sie im Ausland nicht durchgesetzt werden können. Andere Staaten beanspruchen ebenso wie Deutschland das Recht, auf ihrem Staatsgebiet durch ihre Behörden und Gerichte souverän selbst zu entscheiden.
Auswärtiges Amt

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Kasi] #311069
05/08/2009 09:16
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@Kasi.....konntest Du weitere Kontakte knüpfen (Weisser Ring, Arche....)?
LG Simla

(auch eine Anlaufstelle http://www.iss-ger.de/ )

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Kasi] #311175
06/08/2009 11:59
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hätte er nicht die unbefristete allein deshalb bekommen weil er Vater der Kinder ist und diese ja in Deutschland leben?

Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden Kindern geht doch auch.
Von daher wäre das doch kein Problem gewesen, oder bin ich da falsch Informiert?


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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: dreamfighter] #311176
06/08/2009 12:06
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Ohne einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen zu können und 60 Monate Beiträge in die Rentenkasse bezahlt zu haben bekommt man keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis.


Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Nela] #311177
06/08/2009 12:10
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Das glaub ich nicht! Mein Mann hat keinen gesicherten Lebensunterhalt (hatte zu der Zeit Krankengeld bezogen) und auch kein 60 Monatsbeiträge zur RV und trotzdem problemlos eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wir hatten damals auch noch keine Kinder!

Ich glaube das dürfen die von der AB ziemlich flexibel entscheiden.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Anke28] #311178
06/08/2009 12:14
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Dann vielleicht auf Grund der Erkrankung? s18

Niederlassungserlaubnis

"Die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis sind gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 AufenthG:

1. der fünfjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
2. die Sicherung des Lebensunterhalts
3. der Nachweis von mindestens 60 Monaten Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung
4. die grundsätzliche Straffreiheit
5. die Erlaubnis zur Beschäftigung als Arbeitnehmer
6. der Besitz der Kenntnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit
7. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
8. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
9. ausreichender Wohnraum.

Von diesen einzelnen Voraussetzungen gibt es jeweils Ausnahmen und ergänzende Regelungen. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit zum Absehen von den Voraussetzungen der Nr. 2, 3, 7 und 8 bei Ausländern mit körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten oder Behinderungen."



Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Anke28] #311182
06/08/2009 12:43
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Original geschrieben von: Anke28
Das glaub ich nicht! Mein Mann hat keinen gesicherten Lebensunterhalt (hatte zu der Zeit Krankengeld bezogen) und auch kein 60 Monatsbeiträge zur RV und trotzdem problemlos eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Wir hatten damals auch noch keine Kinder!

Ich glaube das dürfen die von der AB ziemlich flexibel entscheiden.

Kaum flexibel wink
Dein Mann hat seine NE durch Dich bekommen (vermutlich?)......das sind andere Voraussetzungen als bei einem eigenständigem Aufenthaltsrecht. (siehe §28 AufenthG)
LG Simla

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #311183
06/08/2009 12:49
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Antwort auf:
Dein Mann hat seine NE durch Dich bekommen (vermutlich?)

Das betrifft die Sicherung des Lebensunterhalts. Da wird offenbar bei Verheirateten das Familieneinkommen zu Grunde gelegt.

Aber was ist mit den Beiträgen zur Rentenversicherung? Die müsste er doch normalerweise selber geleistet haben?

confused

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #311184
06/08/2009 12:50
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tut mir leid, dass jetzt so viel off-topic draus geworden ist, aber ich hab trotzdem noch ne nachfrage...

wenn er doch aufgrund seiner in deutschland lebender kinder die Niederlassung/Aufenthalt wie auch immer bekommt, dann ist es doch kein eigenständiges Aufenhaltsrecht, oder?


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Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Nela] #311186
06/08/2009 13:02
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St. Ingbert
Also er hat definitiv keine 60 Monate und er war auch noch keine 5 Jahre in Deutschland.

Ist wahrscheinlich so wie Simla sagt, dass er die NE durch mich bekommen hat.

Er musste aber aus einer deutschen Zeitung vorlesen.:-)

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Nela] #311187
06/08/2009 13:03
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Original geschrieben von: Nela

Aber was ist mit den Beiträgen zur Rentenversicherung? Die müsste er doch normalerweise selber geleistet haben?

"deutsch-verheiratet" nicht

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #311188
06/08/2009 13:05
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St. Ingbert
Hier der Gesetzesauszug:

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht

Dann gibts doch keine Flexibilität :-)

Ich würde mal gern wissen, ob er die NE im Falle einer Scheidung weiter automatisch hat.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: dreamfighter] #311189
06/08/2009 13:07
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Original geschrieben von: dreamfighter

wenn er doch aufgrund seiner in deutschland lebender kinder die Niederlassung/Aufenthalt wie auch immer bekommt, dann ist es doch kein eigenständiges Aufenhaltsrecht, oder?

"naja"......für eine NE müssen die Voraussetzungen erfüllt werden und die sind bei einem "eigenständigen" Aufenthaltsrecht und bei einem Aufenthaltsrecht "deutsche-Kinder" fast gleich. Von dem her wird man immer aufgrund des "eigenständigen" Aufenthaltsrecht erteilen.
LG Simla

Könnte man das "spalten"........ist ungünstig im Kindesmitnahme-Tread.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Anke28] #311190
06/08/2009 13:09
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Original geschrieben von: Anke28

Ich würde mal gern wissen, ob er die NE im Falle einer Scheidung weiter automatisch hat.

Klar, erteilt ist erteilt - und so lange kein Ausweisungsgrund vorliegt bleibt das auch so.
LG Simla

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Anke28] #311197
06/08/2009 14:40
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Original geschrieben von: Anke28

(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht

Dann gibts doch keine Flexibilität :-)

Hallo Anke,
"in der Regel" deutet schon auf 1 Berg voller Ausnahmen hin smile

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: LOE110119] #311206
06/08/2009 16:23
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ja das dachte ich mir auch, als ich das gelesen habe.
Naja, dann waren wir wohl "in der Regel" :-)

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Kasi] #316986
03/10/2009 22:01
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Hi Kasi,

wollte mal fragen ob es was neues gibt?
Hast du deine Mäuse endlich wieder bekommen?
Wünsch dir und deinen Kindern alles alles Gute!

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: lou] #317719
16/10/2009 14:50
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Ich hole das Thema nochmal hoch und hoffe, dass sich der Fall inzwischen zum Guten gewendet hat.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Nela] #317725
16/10/2009 18:54
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...würde mich auch mal interressieren was daraus geworden ist.Gruss Siggi.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Tanit] #317732
16/10/2009 21:41
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Ich weiss nur, hatte nicht geklappt..wie es nun aussieht ?

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: CandelaNeu] #317808
18/10/2009 15:02
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...konnte ich mir denken,ist auch sehr schwer. War bei meiner Bekannten auch nicht möglich .Gruss Siggi.

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Claudia Poser-Ben Kahla] #317858
19/10/2009 12:59
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Hallo,

hat jemand etwas von Moni (@Kasi) gehört? Hatten das letzte mal Kontakt per PN, als sie scheinbar in Tunesien war. Das war mitte September. Machen uns so langsam etwas Sorgen.

Wäre schön, wenn hier jemand weiß, ob es ihr gut geht.

Grüße
Jörg

Last edited by kindesentzug24; 19/10/2009 13:00.

Kindesentzug24.com, Kostenlose Hilfe bei Kindesentzug und Kindesentführung ins Ausland.
Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: kindesentzug24] #318400
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Hallo Jörg und Candela,
habe Euch eine PN geschickt.
Gruss Moni

Re: Kindesmitnahme (Binantionale Ehen) [Re: Kasi] #318402
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hallo kasi,
ich hoffe es hat geklappt. wünsche es mir sehr für dich!
lg


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