Eine Namensänderung ist in D grundsätzlich nur mit Zustimmung des anderen Elternteils möglich. Wenn das Kind älter als 5 Jahre ist, wird es sogar ebenfalls dazu befragt. Lediglich im Ausnahmefall (zum Wohl des Kindes) kann auch gegen den Willen des anderen Elternteils der Familienname geändert werden.

Ich kenne einen Fall, bei der die Mutter den Namen des Kindes auch ohne die Zustimmung des tun. Vaters ändern konnte (sehr zum Ärger des Vaters...). Im tunesischen Pass trägt das mittlerweile fast erwachsene Kind aber nach wie vor den Familiennamen des Vaters. Das Kind ist aus Furcht vor Kindesentzug nie in Tunesien eingereist.