Abgesehen von der Ausreise, dürfte es auch schwierig sein, ein Kind aus dem Haus usw. des Vaters zu entführen zum Flughafen zu fahren usw. ich glaub das geht ohne prof. Unterstützung nicht.

Wenn der Vater in Deutschland ist, kann man zumindestens ein Ausreiseverbot für die Kinder erwirken. Ich denke in so einem Fall dürfte das kein Problem sein.

Ich denke meistens werden die Kinder nach einem Urlaub nicht mehr zurück gelassen.

Übrigens sind wir im Mai mit deutschem Pass in Monastir gemeinsam eingereist. Ich musste Anfang Juli mit dem Kleinen zurück, wir haben vorsorglich diese Autorisation eingeholt. Ich habe versucht mit dem deutschen Pass in Tunis auszureisen, er hat aufgrund des Nachnamens, den tunesischen Pass des Kleinen und die Autorisation verlangt. Der war schon richtig sauer, weil ich mich dumm gestellt habe. Also ich hätte keine Chance gehabt und mein kleiner sieht absolut gar nicht tun. aus.

Ich denke schützen kann man sich, in dem man selbst bei Hochzeit nicht den Namen des Mannes annimmt und auch dem Kind nicht den Nachnamen des Mannes gibt, sowie auch keinen typ. tun. Vornamen zusätzlich keinen Pass beim tunesischen Konsulat ausstellen lässt.

Last edited by Anke28; 30/07/2009 15:44.