Es wurde hier mal gesagt das es reicht wenn bei der Ein-Ausreise ein Papa dabei ist der tunesisch aussieht oder eben die Kinder selbst, dass einem die Ausreise gewährt wird.

Schau mal hier:

Reise und Sicherheitshinweise Auswärtiges Amt Tunesien

"Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird. "

Was haben denn deine Kinder für einen Nachnamen? Deutsch oder Tunesisch? Wenn deutsch dann erübrigt sich das ja eigentlich bei dir.

LG Susi


Sich im Schmutz zu wälzen, ist nicht die beste Methode, rein zu werden.
Aldous Huxley