Hallo Isy,
tut mir leid, dass ich es wieder bin ;-)
Für ein Arbeitsvisum muss folgendes beachtet werden
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...beitsvisum.html(wie Du lesen kannst, fällt er also nicht darunter)
Weitere Informationen findest Du auch hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...lichkeiten.htmlDann hatten wir noch das Thema "Hochqualifizierte":
Ausnahmen gelten für Hochqualifizierte, z.B. Wissenschaftler und Spezialisten, deren Zuzug durch das Zuwanderungsgesetz erleichtert wird. Als hoch qualifiziert gelten insbesondere Wissenschaftler mit besonderen Fachkenntnissen, Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Position sowie andere Spezialisten und Angestellte mit Berufserfahrung, die ein Gehalt in einer bestimmten Höhe erhalten (derzeit mindestens EUR 63.600 im Jahr).Frag ihn doch einfach mal wie er sich das vorgestellt hat und/oder setze Flagge, dass Du informiert bist

LG Simla