Hallöle,

also hier nochmal ne Frisch angekommene Email:

1. weder ein Zwangsumtausch noch eine bestimmte Fluggesellschaft sind
vorgeschrieben, zumindest ist beides uns nicht bekannt. Wichtig ist nur,
dass das Visum für die Einreise gültig ist und die Person fristgerecht
aus dem Bundesgebiet ausreist.

2. Auch die Fluggesellschaft ist diesbezüglich egal, solange der Flieger beim Anflug nicht abstürzt ;-) ! Wichtig für die Ausländerbehörde und/oder Grenzbehörde ist lediglich, dass er im Besitz eines gültigen, ordnungsgemäßen Visums ist.



Last edited by Ta7funa; 13/07/2009 15:25.

Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!