Denn nur diese haben ein Jahres- bzw. Mehrfachvisum ohne Verpflichtungserklärung.
Geschäftsvisa auch. Nur bei diesen entfällt auf jeden Fall der Zwangsumtausch

LG Simla
Danke Simla,
na, das ist doch schon mal was:
Jahresvisum oder Mehrfachvisum
(als Geschäftsvisa) haben keinen Zwangsumtausch.
Wundert mich aber, da ja ein "Geschäftsmann" wohl eher "flüssig" sein muss als ein "Normaler ANgestellter"...
Kann mir vorstellen, dass eben dieses Kriterien die Verpflichtungserklärung ist, d.h.
§ ohne Verpflichtungserklärung ausgestelltes Visa, verpflichtet nicht zum Zwangsumtausch"
Da wären wir schon ein bißchen weiter, obwohl das och so wage ist, dass wir uns nicht darauf verlassen
sonst gibts an der Grenze

statt
