Antwort auf:
denn die ist schlicht und einfach die Bezahlung für den Verlust der Jungfräulichkeit

Dann dürfte eine Frau, die nicht zum ersten Mal heiratet (bzw. keine Jungfrau mehr ist...) ja gar keine Morgengabe bekommen - irgendwie unlogisch...
Die Morgengabe ist doch eigentlich zur Absicherung der Frau im Scheidungsfall gedacht (insbesondere dort, wo kein anderes Gesetz bezüglich nachehelichem Unterhalt o.ä. existiert oder greifen würde).