...Bei unserer Hochezeit zum Beispiel wurde die Morgengabe erst nach der Eheschließung beim Empfang übergeben, zwar vor den Gästen, aber ohne etwas Schrifltiches...
Glück - denn nach dem Vollzug (= ersten Geschlechtsverkehr) der Ehe hat die Frau kein Anrecht mehr auf die Morgengabe (denn die ist schlicht und einfach die Bezahlung für den Verlust der Jungfräulichkeit) und die Nichtzahlung ist auch kein Scheidungsgrund. Wird die Ehe nicht vollzogen, weil die Frau dies verweigert, muß sie bei einer Scheidung natürlich die Zahlung wieder zurückerstatten. Ab dem Vollzug der Ehe müssen übrigens auch gegenseitige Geschenke, die während der Verlöbniszeit gemacht wurden, nicht mehr zurückgegeben werden.
VOR der Eheschließung allerdings hat die Frau das Recht, die Heirat zu verweigern, solange ihr die Morgengabe nicht ausgezahlt wurde, und wird dafür dann auch nicht als "Schuldige" betrachtet.