Hallo Annegret,

ich kann dir mal den "Pasus" schicken, den ich von einer Mitarbeiterin vom verband-binationaler habe.

So, hier:

Aus der praktischen Arbeit wissen wir, dass meist beim Vorliegen einer Verpflichtungserklärung zusätzlich eigene Mittel ebenfalls vorzuweisen sind, auch bei der Einreise wird des öfteren hiernach gefragt und wenn zu wenig Bargeld oder keine Kreditkarte o.ä. vorhanden ist, wurden Menschen schon zurückgeschickt.
Außerdem sollte in einer formlosen persönlichen Einladung auch eine Bürgschaft (VE) für den Besuch übernommen werden, ansonsten hat diese Einladung keinen wirklichen Wert.

Daher denke ich, schicken Sie eine Verpflichtungserklärung, p. Einladung und Ihr Besuch sollte ebenfalls über finanzielle Mittel verfügen und diese nachweisen auf Nachfrage.


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!