Hallo Assia und alle !
Also ich denke hier muß man doch wohl zwei Dinge auseinander halte:
1. Die gesetzliche Reglung - ich kann nicht sagen, wie es bei Euch in der Schweiz ist, Assia, aber in D. nennt man es in der Zeit bis zur Scheidung "Trennungsunterhalt", auf den hat der Partner, der weniger verdient einen Anspruch, den er eventuell einklagen muß. Es ist aber sehr schwer diesen zu berechnen, da hier in D. sehr viele Faktoren eine Rolle spiele. Prinzipiel sind es vom Netto, nach Abzug von 150,00 Euro "Arbeitszuschlag" und eventuell der Begleischung in der Ehe aufgenommener Schulden, 3/7 die der Unterhaltsberechtigte bekommt, aber nur dann, wenn dem Unterhaltspflichtigen ein Selbsterhalt von 1000,00 Euro bleiben.(z.B. Mann 2250,00 Euro Netto, Frau keine Einkommen, 2250,00-150,00=2100... 3/7,also 900 Euro Trennungsunterhalt!) Für das Kind von Assia muß er nicht zahlen, wenn es es nicht adoptiert hat!Ach ja, eventueller Kindesunterhalt geht vor!
Wenn der Mann von Assia also jetzt z.B. eine Ausbildungsvergütung von z.B. 1000,00 Euro hat, bekommt sie leider nichts! So in D....in der Schweiz???
2. Die gefühlte Gerechtigkeit - hier kann ich schon verstehen, dass man sauer auf so einen Gatten ist, aber ich glaube nicht, dass dies eine Sache ist, die nur bei TN-Männern vorkommt. Viele Partner(egal ob Mann oder Frau) haben sich schon nach der Trennung armgerechnet. Kommt übrigens auch sehr oft bei Selbständigen vor. Hier ist es aber auch oft noch komplizierter, wenn es später um die Aufteilung von Vermögen geht, da dort wirklich Häuser und Betriebe verloren sind. Diese Thema würde aber hier zu weit führen.
LG norbi