Hallo!

Ich fliege im April mit der minderjährigen Tochter einer Bekannten nach Tunesien. Nun habe ich folgendes auf der Page vom Auswärtiges Amt unter Einreisebestimmungen folgendes gelesen :

< Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der / des Sorgeberechtigten mit sich führen. >

Hat jemand Erfahrung damit und kann mir sagen wie diese Vollmacht genau aussehen muss?
Möchte ungerne in Tunesien am Flughafen wieder nach Hause geschickt werden *g*!

Liebe Grüße
Birgit