ist das gem. Kind dann,wenn er in D einreist, wahrscheinlich bereits im Kindergartenalter, so das Mami sich ihrerseits auch tatkräftig an der Zurückzahlung des UVG beteiligen wird.
Sofern Mami nach der Elternzeit es schafft wieder wie früher arbeiten zu gehen und das Kind untergebracht zu wissen.
Nicht zu vergessen, dass Papa ja Integrationskurse belegen/bezahlen muss, Führerscheinumtausch und und und...
Hauptsache es ist allen klar war auf einen zukommt

LG Simla