....wonach entscheidet das Amt das wohl?
Nach den Unterlagen, nach den Hinweisen der ABH/Botschaft, Vorgeschichte, Abfragen der öffentl. Stellen, Hinweisen, und nach der Menschenkenntnis.
Auch wenn es für viele unvorstellbar ist, wenn bei mir die Tür aufgeht weiss ich ob da Ärger rein kommt oder nicht.
Mal abgesehen davon, wenn man sich wirklich kennt, kann man doch 1001 Fragen beantworten - wo ist das Problem?
LG Simla