Hallo Belle,

ich würde da kein Risiko eingehen! Du kannst große Probleme am Zoll bekommen, und man lässt dich schlimmstenfalls nicht mit deinem Kind ausreisen!
Wurde die Geburt des Kindes schon beim Konsulat gemeldet? Dann ist es sowieso im "System" drin. Aber auch wenn nicht - das wäre mir viel zu riskant. Da du ja selber schreibst, dass das Kind typisch tunesische Namen hat, wird man allein daran ja schon erkennen, dass es einen tunesischen Vater hat, und der hat nunmal in Tunesien das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht über sein (automatisch ebenfalls tunesisches) Kind.

Die Ausreisegenehmigung ("autorisation paternelle") bekommt ihr hier nur beim Konsulat oder aber in Tunesien. Es muss nicht zwingend das für euch zuständige tun. Konsulat sein (falls ein anderes näher liegt - wie es z.B. bei uns der Fall ist - geht das wohl auch). Bei uns sind es leider auch >400km bis nach München... Ich bin aber bisher noch nie alleine mit den Kindern ausgereist, habe die Genehmigung also noch nicht benötigt. Die Genehmigung wird übrigens bei der Ausreise einbehalten - du brauchst also jedes Mal eine neue!
Um ein Drama bei der Ausreise zu vermeiden, würde ich auf jeden Fall in den sauren Apfel beißen und diese leidigen Formalitäten erledigen. Ruf vorher am besten nochmal in München an.

s27