Diese Erklärung wurde verfaßt, als Tunesien die Kinderrechtserklärung der UN unterzeichnet hat und hat in erster Linie deklarativen Charakter - im Strafrecht ist z.B. nach wie vor nur eine Negativ-, doch keine Positivorschrift zu finden (nicht: "Schläge sind verboten", sondern "Schläge, die nicht von einem Erziehungsberechtigten verabreicht werden, sind verboten").