Hallo feris, grundsätzlich gilt sobald du dich hier in Deutschland abmeldest und deinen Wohnsitz im Ausland hast, fällst du aus den allgemeinen Sozialversicherungen raus. Deine bereits erworbenen Anwartschaften bzgl. Rente bleiben bestehen. Du zahlst ja auch nichts ein in der Zeit in der du im Ausland lebst. Wenn du dann irgendwann zurückkommst und keinen job hast musst du HartzIV beantragen. Grüße sharaz
Hallo!
Das ist so nicht ganz richtig. Siehe in meinem ersten Posting unter "Arbeitslosenversicherung". Solange man hier einen Anspruch auf ALG I hat und den noch nicht aufgebraucht hat bleibt der 4 Jahre bestehen. Ich war extra bei einer Beratung diesbezüglich.
Anders ist es natürlich wenn kein Anspruch auf ALG I besteht, dann bleibt wohl nur ALG II, sprich Harz IV. Aber damit kenne ich mich nicht aus.