Original geschrieben von: feris
Hallo zusammen,

ich habe ein für mich sehr interessantes Jobangebot aus Tunesien bekommen und würde auch gern in Tunesien arbeiten. Das heißt also nicht entsendet werden sondern einen tunesischen Arbeitgeber haben.

Daraus ergeben sich natürlich viele Fragen, zu denen ich hier im Board nicht auf alles eine Antwort bekommen habe. Da wollte ich Euch gern um Hilfe bitten.
Der Job wird irgend etwas von 1-3 Jahre dauern. Vertrag würde erstmal für 1 Jahr gemacht, der sich stillschweigend verlängert solange keiner der Vertragsparteien kündigt. Maximal darf der Vertrag nach tunesischem Recht nur 4 Jahre dauern.

Bezahlen sollte man sich in EUR lassen, weil es sonst schwierig ist in EUR zurückzutauschen, das habe ich jetzt schon verstanden.

Aber wie ist es mit den ganzen Versicherungen?
Arbeitslosenversicherung: kann ich in Deutschland für die Zeit irgendwie in der Arbeitslosenversicherung bleiben? Zur Zeit bin ich seit etlichen Jahren in D berufstätig, also versichert. Wäre mir sehr recht mich freiwillig zu versichern, falls mein Ausflug von Tunesien nicht funktioniert - möchte dann nicht gleich in Harz IV rutschen sondern erstmal ggf. Arbeitslosengeld I Anspruch haben.

Rentenversicherung: Hier gibt es wohl ein Abkommen. Das heißt ich erwerbe in Tunseien einen Rentenanspruch. Doch wie komme ich nach den 1-3 Jahren an das Geld was ich in TN einbezahlt habe? Und vor allem wann?

Krankenversicherung:
Zur Zeit bin ich noch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Kann ich da irgendwie drin bleiben? Einige schreiben hier: Ja - privat - was aber sehr teuer ist. Was spricht für oder gegen eine tunesische Krankenversicherung? Was wäre nach einer Rückkehr nach Deutschland?

Pflegeversicherung: Setzt die einfach aus und startet wieder neu wenn ich nach 1-3 Jahren wieder in Deutschland arbeiten würde?

Unfallversicherung:
Wird ja hier vom Arbeitgeber gemacht. Kann man sowas auch in Tunesien abschließen? Kann mr nicht vorstellen das eine deutsche Unfallversicherung bei einem Unfall haftet der bei der Arbeit passiert oder z.B. in der Freizeit.

Zu guter Letzt das Finanzamt:
Wenn ich in T arbeite werde ich ja keine deutschen Steuern zahlen. Muß ich dem Finanzamt mitteilen das ich ab dann und dann in Tunesien arbeite oder wie funktioniert das?

Sehr viele Fragen, ich weiß - hoffe aber trotzdem auf Eure Hilfe und würde mich auch mit regelmäßigen Erfahrungsberichten revangieren. :-)



Hallo zusammen,

ich wollte Euch gern mal ein kleines Update zukommen lassen.

Da mein Arbeitgeber keine Firma in D unterhält wäre also nur Erstwohnsitz in T machbar.

Was das liebe Geld angeht: Es ist entgegen vielen Infos die ich im Netz aufgeschnappt habe sehr wohl möglich einen Arbeitsvertrag in Dinar zu bekommen und auch dieses Geld in $ oder EUR zu überweisen. Danach können ausländische Mitarbeiter tunesischer Unternehmen "Ersparnisse" aus Gehältern, die in Tunesien (in lokaler Währung) gezahlt werden, "transferieren". Dafür müssen verschiedene Dokumente (u.a. Aufenthaltserlaubnis, einen durch das zuständige Ministerium genehmigten Arbeitsvertrag, eine Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers)vorgelegt werden. Witzigerweise hat mich die Deutsch-Tunesische-Handelskammer erst falsch informiert. Mein zukünftiger Arbeitgeber hat dann dort angerufen und einen Tag hat ich eine Entschuldigung und die richtige Sachlage per email.

Arbeitslosenversicherung: Hier wird es witzig. Es gibt 3 Möglichkeiten:
1) freiwillig versichern. Kostet ca. 19 EUR pro Monat. Bringt aber nur was für Akademiker, die dann aber im Fall der Inanspruchnahme wie auch alle anderen nur deutlich geringer Bezüge erhalten als bei normaler Arbeitslosigkeit.

2) Beim alten Arbeitgeber kündigen und nach T wechseln. Kommt man innerhalb von 2 Jahren zurück hat man ganz normalen Anspruch in Höhe der letzten in D gezahlten Beiträge der letzten 12 Monate. Wichtig: Der Anspruch hält nur 2 Jahre! Danach gibt es nichts mehr!

3) Man ist mindestens 1 Tag arbeitslos. Dann geht man nach T. Dann hält der Anspruch wie bei 2) für 4 Jahre! Ist also die beste Möglichkeit. Allerdings muss man dafür arbeitslos sein und mindestens 1 Tag Bezüge beansprucht haben. Weiterhin wichtig: Das Spiel kann man jedes Jahr wiederholen. Läßt man den Vertrag in T auslaufen und meldet sich in D wieder arbeitslos dann läuft die Frist von 4 Jahren weiter. Geld gibt es natürlich immer nur für insgesamt 12 Monate Anspruch oder je nachdem auch länger für längergediente Einzahler. Aber so kann man theoretisch seinen Anspruch immer weiter strecken und hat immer noch eine Hintertür und steht bei einer Rückkehr nach D nicht ganz ohne Mittel da. Achtung! Ihr dürft natürlich nicht selbst beim letzten Arbeitgeber in D kündigen, sonst gibt es eine Sperre -> keine Bezüge und die Regelung greift nicht!


Rentenversicherung:
Hier bin ich noch nicht weiter gekommen. Außer das es ein Abkommen gibt. Keine Ahnung wie sich das auf Anwartschatfszeiten und die spätere Rente in D auswirkt. Aber ich arbeite dran :-)

Krankenversicherung:
Wenn man ganz in T arbeitet ist man dort versichert. Die Leistungen sind jedoch vermutlich nicht mit D vergleichbar. Eine Zusatzversicherung ist zu empfehlen, Wichtig: Die muß auch D mit abdecken falls man hier mal ein paar Wochen jemanden besuchen möchte.
Bei Rückkehr von T nach D: Für den Abschluss einer Krankenversicherung nach der Rückkehr aus dem Ausland generell seit 01.07.2009 ein Anspruch auf eine Versicherung gegenüber der letzen Kranenkasse. Hier muss lediglich nach der Rückkehr nach Deutschland ein Antrag auf eine sogenannte Antragspflichtversicherung gestellt werden, dieses ist ohne Anwartschaftsversicherung möglich.

Pflegeversicherung:
Normalerweise ist man hier raus. Für ca. 45 EUR im Monat kann man aber eine Anwartschaft bekommen. Die gilt für Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl sie für die Krankenversicherung keinen Sinn macht da es keine Leistung gibt. Allerdings besteht in der Pflegeversicherung normalerweise nach einer Rückkehr nach D eine Wartezeit bis man Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen kann. Diese Wartezeit gibt es bei der durch die Anwartschaft dann nicht mehr.

Unfallversicherung:
Leider keine Neuigkeiten. Ich versuche noch herauszufinden ob es sowas auch für das Ausland gibt. Zur Zeit habe ich sowas nur in D privat.

Zu guter Letzt das Finanzamt:
Soweit ich das jetzt mitbekommen habe meldet man sich in D komplett ab. Somit zahlt man hier auch keine Steuern mehr weil man keinen Wohnsitz hier hat.

Aus der Sache bei dem Finanzamt ergibt sich gleich wieder eine neue Frage: Kann ich in D eigentlich weiter ein Auto angemeldet lassen wenn ich keinen Wohnsitz in D habe? Da ich einen Heimflug pro Monat bekomme wollte ich mein Auto eigentlich hier angemeldet lassen.

Ihr seht: es bleibt weiter spannend :-)