Ja...und Ausgebürgerte können sich wieder einbürgern lassen.
Mein Hinweis war nur für den Personenkreis, welche nach der Ausbürgerung (Entlassung aus der TR-Staatsangehörigkeit) die Deutsche angenommen haben. Lassen diese sich nun wieder in der TR einbürgern - sollten sie einen Antrag auf Beibehaltung der dt. stellen, sonst haben sie zwar die TR, die DT is aber weg.
LG Simla