Ausländer, die eine türkische Staatsbürgerschaft annehmen möchten, müssen entweder die Investitions- oder Erfolgskriterien nachweisen. Außerdem können mit dem neuen Gesetz vorher Ausgebürgerte wieder eingebürgert werden.
....sofern sie VORHER einen Antrag stellen auf Beibehaltung der dt. Staatsangehörigkeit! (Naja, müssen nicht, aber sonst ist die dt. einfach weg)
LG Simla