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Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen?
#307675
20/06/2009 08:40
20/06/2009 08:40
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Joined: Jun 2009
Beiträge: 3 Bielefeld
K_Stahlkopf
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Hi!
Hat es jemand von Euch geschafft die tunesische Staatsangehörigkeit abzulegen?
Folgende Situation: Mein Vater ist gebürtiger Tunesier. Meine Mutter ist gebürtige Deutsche. Da die Kinder von Tunesiern (nur Männern!!!!) automatisch die tunesische Staatsangehörigkeit annehmen, obwohl sie wie in meinem Fall im "Ausland" gebohren sind, habe ich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beide Staatsangehörigkeiten.
Als ich 18 wurde und einen neuen Personalausweis (Deutsch) bekommen habe, wurde ich auf dem Amt gefragt welche Staatsangehörigkeit ich haben möchte, da man angeblich nur einem Staat angehören kann. Ich habe mich für die deutsche entschieden, da ich hier gebohren bin, aufgewachsen bin und "deutsch erzogen" wurde. Des weiteren haben wir keinen Kontakt zu den Leuten in Tunesien, da wir dort keine Verwandten mehr haben (Tod, oder hier).
Da ich mittlerweile geheiratet habe und den Nachnamen meiner Frau angenommen habe, brauchte ich wieder einen neuen Perso. Also bin ich zum Amt, habe den beantragt und vor einer Woche auch abgeholt. Dort sagte man mir, dass ich nach wie vor noch beiden Staaten angehöre. Das hatte mich sehr gewundert, da ich mich ja mit 18 entscheiden musste. Die nette Dame sagte mir, dass sei aber kein Problem. Ich brauche nur eine sog. "Negativ-Bescheinigung" dann würde sie meine tunesische Staatsangehörigkeit aus der EDV nehmen. Nun gut, ich habe hier Zivildienst gemacht, habe hier studiert, habe eine deutsche Frau geheiratet, habe mittlerweile einen Sohn mit ihr, habe hier ein Haus gekauft, bin fest angestellt usw... Also könnte man mich ja als "Deutsch" bezeichnen. Also habe ich beim tunesischen Konsulat angerufen und nach so einer Negativ-Bescheinigung gefragt. Der nette Herr am telefon sagte mir, dass sei kein Problem. Ich müsse seinem vorgesetzten nur eine Email schreiben und den Fall schildern. Das habe ich gemacht. Als Antwort kam dann, dass Tunesien grundsätzlich keine Leute auf eigenen Wunsch entlässt, da Tunesien vom §87 AuslG gebrauch macht. Dort steht wohl drin, dass wenn der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert, man einfach beiden Staaten angehört.
Grundsätzlich hätte ich da auch kein Problem mit, da ich wie bereits erwähnt mit Tunesien nichts mehr am Hut habe. Außer natürlich meine Abstammung usw... Mich regt es nur tierisch auf, dass meine Sohn nun wohl auch beide Staatsangehörigkeiten hat. Das hätte theoretisch zur Folge, dass wenn er z.B. mit 25 in Tunesien Urlaub machen will, dort zur Armee muss, da er ja die tunesische Staatsangehörigkeit hat... Des weiteren würde mich interessieren, was ich denn nun angeben muss, wenn ich nach meiner Staatsangehörigkeit gefragt werde?! Bei unserer Hochzeit habe ich angegeben, dass ich deutsch bin und keine weitere Staatsangehörigkeit habe (zu dem Zeitpunkt wusste ich ja nichts von meinem Glück). Habe ich jetzt ein Problem???
Gruß Kerim
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Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen?
[Re: Frogger]
#307680
20/06/2009 10:59
20/06/2009 10:59
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Joined: Jun 2009
Beiträge: 3 Bielefeld
K_Stahlkopf
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Danke für die schnelle Antwort! Es ist richtig, daß die tunesische Staatsbürgerschaft in der männlichen Linie vererbt wird und nicht erlischt oder ablegt werden kann. Dasselbe gilt übrigens für die Zugehörigkeit zum Islam. Noch zwei Gründe mehr für mich die Staatsangehörigkeit abzulegen! Ich möchte wirklich keinem Staat angehören, der keine Demokratie hat und wo es demnach ja keine Religionsfreiheit gibt. Selbst wenn das nach tunesischem Recht so ist.. Ich wurde getauft, zahle brav Kirchensteuer und gehe regelmäßig in die Kirche (ev.). Mein Bruder hat evangelische Theologie studiert und startet gerade eine Karriere in der ev. Kirche. Vielleicht sollte ich den Herren im Konsulat das mal erzählen.... Allerdings soll eine Person aus aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn sie im öffentlich Dienst eines anderen Landes steht oder dort Militärdienst ableistet. Vielleicht solltest Du auf diesen Umstand noch einmal hinweisen - gegebenenfalls durch einen Brief an das tunesische Verteidgungsministerium oder das Büro des Premierministers. Bei Agitation gegen den Staat bzw. Herabsetzung des guten Bildes in der Öffentlichkeit soll die Staatsbürgerschaft ebenfalls entzogen werden.
Ich habe ja bereits Zivildienst geleistet. Daher wird es eher schwer sein da so raus zu kommen. Wie sieht das denn mit meinem Vater aus? Er hat seit etwa 15 Jahren die deutsch Staatsangehörigkeit und arbeitet im öffentlichen Dienst. Er ist allerdings nicht verbeamtet... Es bestehen übrigens durchaus Implikationen, wenn man tunesischer Staatsbürger ist. So können nach §305 des tunesischen Strafgesetzes tunesische Staatsbürger, die außerhalb Tunesiens etwas angestellt haben, das nach tunesischem Recht strafbar ist, in Tunesien strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in dem anderen Land dafür nicht angeklagt wurden. (Was übrigens weithin unbekannt ist: Nach $307b können auch Vergehen gegen einen tunesischen Staatsbürger im Ausland in Tunesien verfolgt werden).
Mal ganz davon abgesehen, dass ich noch nicht mal ein Knöllchen bekommen habe, würde es mich auch nicht interessieren, da meines Wissens nach nicht nach Tunesien ausgeliefert wird. Meint ihr ich sollte mir einen Fachanwalt für Ausländer- und Asylrecht nehmen, oder ist das rausgeschmissenes Geld? Danke und Gruß!
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Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen?
[Re: Frogger]
#307723
20/06/2009 18:07
20/06/2009 18:07
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Joined: Mar 2008
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LOE120908
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Meines Erachtens gibt es beim Wehrdienst keine Wahlmöglichkeit für tunesische Staatsbürger, die gibt es nur per Übereinkunft mit Algerien und der Türkei.
Allerdings erfüllt ein ständig hier lebender Tunesier die Bedingungen für die Ausmusterung in Tunesien, eventuell sogar die für eine Ausbürgerung (Dienst in den Streitkräften eines anderen Landes). Hi grundsätzlich gilt:Der "Nationale Dienst" für Tunesien wird in der Verfassung geregelt und betrifft jeden Staatsbürger ab dem 20. Lebensjahr (Frauen auf freiwilliger Basis). Der Dienst dient der Wahrung der Souveränität und Unabhängigkeit des Heimatlandes und der Sicherstellung des und aktiven Arbeit für den Frieden. Der Beitrag zur Verteidigung des Heimatlandes ist eine "Heilige Pflicht". Jeder 18jährige Mann muß sich bei der örtlichen Behörde für den Dienst registrieren lassen. Ab dem 20.Lebensjahr erhält er dann eine Einberufung zum Dienst, auf seinen Wunsch hin kann er den Dienst auch schon ab dem 18.Lebensjahr ableisten. Die Dauer des Dienstes beträgt 12 Monate und ist abzuleisten: a) Als Soldat b) Personen, die selbständig sind oder einen Firma leiten oder Staatsangestellte sind, können wählen, ob sie eine 21tägige Grundausbildung leisten ODER 21 Sonntage von jeweils 05:00-21:00 am Training in der nächstgelegenen Kaserne teilnehmen wollen, danach sind für die Freistellung von der weiteren Dienstzeit monatlich zu zahlen: 30%, wenn man das 1-2fache des Mindestgehaltes verdient 40%, wenn man das 3-4fache des Mindestgehaltes verdient 50%, wenn man mehr als das 4fache des Mindestgehaltes verdient Erfolgt die Zahlung nicht, muß die Person die restliche Dienstzeit in eier Kaserne ableisten. A) Vom Dienst freigestellt werden kann: 1) Wer medizinisch dazu ungeeignet ist, Wehrdienst zu leisten 2) Wer in seiner Familie einen oder mehrere der folgenden Personen alleine finanziell versorgt: - eigene, legitime Kinder - Ehefrau, mit der er mehr als 2 Jahre verheiratet ist - Vater über 65 oder zu mehr als 60% schwerbeschädigt - behinderte Schwester oder Bruder 3) Wer über 28 Jahre alt ist und sich legal in einem anderen Land aufhält und dort arbeitet 4) Wer über 35 Jahre alt ist B) Vom Dienst für ein Jahr zurückgestellt werden kann, wer: 1) Einen Vater hat, der zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann 2) eine unverheiratete Schwester hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt 3) eine verwitwete oder geschiedenen Mutter hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt 4) einen Bruder unter 20 hat, der die Schule besucht, den er zur Zeit finanziell vorsorgt 5) für mehrere Kinder unter 20 veantwortlich ist, die er zur Zeit finanziell vorsorgt 6) selbst studiert, außer in Abendkursen oder bei Unterbrechung des Studiums7) einen Bruder hat, der zur Zeit Dienst leistet Tunesier mit einer doppelten Staastbürgerschaft von Algerien oder der Türkei können ihren Wehrdienst auch in dem jeweiligen Land ableisten. (Zitat aus dem TunisPro-Forum) Er kann also vom Dienst freigestellt werden, wenn er 2) in seiner Familie einen oder mehrere der folgenden Personen alleine finanziell versorgt: - eigene, legitime Kinder - Ehefrau, mit der er mehr als 2 Jahre verheiratet ist oder wenn er 3) über 28 Jahre alt ist und sich legal in einem anderen Land aufhält und dort arbeitet Er kann ja vom Dienst für ein Jahr zurückgestellt werden kann, wenn er: 2) eine unverheiratete Schwester hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt oder 4) einen Bruder unter 20 hat, der die Schule besucht, den er zur Zeit finanziell vorsorgt oder 5) für mehrere Kinder unter 20 veantwortlich ist, die er zur Zeit finanziell vorsorgt oder 6) selbst studiert, außer in Abendkursen oder bei Unterbrechung des Studiums ... Er müßte sich durch diese Ausnahmefälle im Alter von 20 bis 28, d.h. 8 Jahre lange immer wieder zurückstellen lassen, es sei denn, er würde schon mit 18 heiraten. Das ist echt müßig, stimmt... habe ich noch gar nicht bedacht, wenn ich einen Sohn hätte, wäre das ja auch so!!!Mist! Also wenn ihr noch andere Kinder bekommen würdet und er bis er 28 ist studieren würde, wäre alles kein Problem, deshalb wünsche ich Euch eine gute Familienplanung und viel Erfolg bei der Erziehung oder einen anderen Ausweg, den es ja laut Simla gibt??? Finds interessant, wie Du Dich entwickelt hast! Rabbi barikum! lg, anchadia
Last edited by anchadia; 20/06/2009 18:14. Reason: schreibfehler
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Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen?
[Re: LOE110119]
#307735
20/06/2009 19:00
20/06/2009 19:00
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Joined: Mar 2008
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@an die Experten: Wenn mein Sohn in Tunesien, von tun. Wehrdienst freigestellt würde (Kontakte), muss er dann in Deutschland zum Wehrdienst? Bzw. kann er sich aussuchen wo er hin will?
 die Idee hatte ich auch schon. Aber leider ist es nicht so einfach. Freigestellt - warum? Nicht tauglich - das kann dann auch hier geprüft werden, sagte man mir. Aber wie gesagt, leistet man als TN/D seinen Dienst in D, bekommt man vom TN-Konsulat eine Bescheinigung über die Befreiung in TN . Ist also wie bei der Schulpflicht. Weiss nur nicht wie das aussieht, wenn in D die Wehrpflicht mal wegfällt.... LG Simla Aber was ist wenns der Zivildienst ist und nicht der wehrdienst-zählt das genauso? @anke: das Kind eines Tun Vaters ist Tunesier! er muss, oder nicht? lg,a
Last edited by anchadia; 20/06/2009 19:01.
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Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen?
[Re: sunny_m]
#307748
20/06/2009 19:45
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