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Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? #307675
20/06/2009 08:40
20/06/2009 08:40
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Hi!

Hat es jemand von Euch geschafft die tunesische Staatsangehörigkeit abzulegen?

Folgende Situation:
Mein Vater ist gebürtiger Tunesier. Meine Mutter ist gebürtige Deutsche. Da die Kinder von Tunesiern (nur Männern!!!!) automatisch die tunesische Staatsangehörigkeit annehmen, obwohl sie wie in meinem Fall im "Ausland" gebohren sind, habe ich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beide Staatsangehörigkeiten.

Als ich 18 wurde und einen neuen Personalausweis (Deutsch) bekommen habe, wurde ich auf dem Amt gefragt welche Staatsangehörigkeit ich haben möchte, da man angeblich nur einem Staat angehören kann. Ich habe mich für die deutsche entschieden, da ich hier gebohren bin, aufgewachsen bin und "deutsch erzogen" wurde. Des weiteren haben wir keinen Kontakt zu den Leuten in Tunesien, da wir dort keine Verwandten mehr haben (Tod, oder hier).

Da ich mittlerweile geheiratet habe und den Nachnamen meiner Frau angenommen habe, brauchte ich wieder einen neuen Perso. Also bin ich zum Amt, habe den beantragt und vor einer Woche auch abgeholt.
Dort sagte man mir, dass ich nach wie vor noch beiden Staaten angehöre. Das hatte mich sehr gewundert, da ich mich ja mit 18 entscheiden musste. Die nette Dame sagte mir, dass sei aber kein Problem. Ich brauche nur eine sog. "Negativ-Bescheinigung" dann würde sie meine tunesische Staatsangehörigkeit aus der EDV nehmen. Nun gut, ich habe hier Zivildienst gemacht, habe hier studiert, habe eine deutsche Frau geheiratet, habe mittlerweile einen Sohn mit ihr, habe hier ein Haus gekauft, bin fest angestellt usw... Also könnte man mich ja als "Deutsch" bezeichnen.
Also habe ich beim tunesischen Konsulat angerufen und nach so einer Negativ-Bescheinigung gefragt. Der nette Herr am telefon sagte mir, dass sei kein Problem. Ich müsse seinem vorgesetzten nur eine Email schreiben und den Fall schildern. Das habe ich gemacht. Als Antwort kam dann, dass Tunesien grundsätzlich keine Leute auf eigenen Wunsch entlässt, da Tunesien vom §87 AuslG gebrauch macht. Dort steht wohl drin, dass wenn der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert, man einfach beiden Staaten angehört.

Grundsätzlich hätte ich da auch kein Problem mit, da ich wie bereits erwähnt mit Tunesien nichts mehr am Hut habe. Außer natürlich meine Abstammung usw...
Mich regt es nur tierisch auf, dass meine Sohn nun wohl auch beide Staatsangehörigkeiten hat. Das hätte theoretisch zur Folge, dass wenn er z.B. mit 25 in Tunesien Urlaub machen will, dort zur Armee muss, da er ja die tunesische Staatsangehörigkeit hat... Des weiteren würde mich interessieren, was ich denn nun angeben muss, wenn ich nach meiner Staatsangehörigkeit gefragt werde?! Bei unserer Hochzeit habe ich angegeben, dass ich deutsch bin und keine weitere Staatsangehörigkeit habe (zu dem Zeitpunkt wusste ich ja nichts von meinem Glück). Habe ich jetzt ein Problem???

Gruß Kerim

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: K_Stahlkopf] #307676
20/06/2009 09:54
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Es ist richtig, daß die tunesische Staatsbürgerschaft in der männlichen Linie vererbt wird und nicht erlischt oder ablegt werden kann. Dasselbe gilt übrigens für die Zugehörigkeit zum Islam.

Allerdings soll eine Person aus aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn sie im öffentlich Dienst eines anderen Landes steht oder dort Militärdienst ableistet. Vielleicht solltest Du auf diesen Umstand noch einmal hinweisen - gegebenenfalls durch einen Brief an das tunesische Verteidgungsministerium oder das Büro des Premierministers.
Bei Agitation gegen den Staat bzw. Herabsetzung des guten Bildes in der Öffentlichkeit soll die Staatsbürgerschaft ebenfalls entzogen werden.

Es bestehen übrigens durchaus Implikationen, wenn man tunesischer Staatsbürger ist. So können nach §305 des tunesischen Strafgesetzes tunesische Staatsbürger, die außerhalb Tunesiens etwas angestellt haben, das nach tunesischem Recht strafbar ist, in Tunesien strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in dem anderen Land dafür nicht angeklagt wurden.
(Was übrigens weithin unbekannt ist: Nach $307b können auch Vergehen gegen einen tunesischen Staatsbürger im Ausland in Tunesien verfolgt werden).

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Frogger] #307680
20/06/2009 10:59
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Danke für die schnelle Antwort!

Original geschrieben von: Frogger
Es ist richtig, daß die tunesische Staatsbürgerschaft in der männlichen Linie vererbt wird und nicht erlischt oder ablegt werden kann. Dasselbe gilt übrigens für die Zugehörigkeit zum Islam.


Noch zwei Gründe mehr für mich die Staatsangehörigkeit abzulegen! Ich möchte wirklich keinem Staat angehören, der keine Demokratie hat und wo es demnach ja keine Religionsfreiheit gibt. Selbst wenn das nach tunesischem Recht so ist.. Ich wurde getauft, zahle brav Kirchensteuer und gehe regelmäßig in die Kirche (ev.). Mein Bruder hat evangelische Theologie studiert und startet gerade eine Karriere in der ev. Kirche. Vielleicht sollte ich den Herren im Konsulat das mal erzählen....

Original geschrieben von: Frogger

Allerdings soll eine Person aus aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn sie im öffentlich Dienst eines anderen Landes steht oder dort Militärdienst ableistet. Vielleicht solltest Du auf diesen Umstand noch einmal hinweisen - gegebenenfalls durch einen Brief an das tunesische Verteidgungsministerium oder das Büro des Premierministers.
Bei Agitation gegen den Staat bzw. Herabsetzung des guten Bildes in der Öffentlichkeit soll die Staatsbürgerschaft ebenfalls entzogen werden.


Ich habe ja bereits Zivildienst geleistet. Daher wird es eher schwer sein da so raus zu kommen. Wie sieht das denn mit meinem Vater aus? Er hat seit etwa 15 Jahren die deutsch Staatsangehörigkeit und arbeitet im öffentlichen Dienst. Er ist allerdings nicht verbeamtet...

Original geschrieben von: Frogger

Es bestehen übrigens durchaus Implikationen, wenn man tunesischer Staatsbürger ist. So können nach §305 des tunesischen Strafgesetzes tunesische Staatsbürger, die außerhalb Tunesiens etwas angestellt haben, das nach tunesischem Recht strafbar ist, in Tunesien strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in dem anderen Land dafür nicht angeklagt wurden.
(Was übrigens weithin unbekannt ist: Nach $307b können auch Vergehen gegen einen tunesischen Staatsbürger im Ausland in Tunesien verfolgt werden).


Mal ganz davon abgesehen, dass ich noch nicht mal ein Knöllchen bekommen habe, würde es mich auch nicht interessieren, da meines Wissens nach nicht nach Tunesien ausgeliefert wird.


Meint ihr ich sollte mir einen Fachanwalt für Ausländer- und Asylrecht nehmen, oder ist das rausgeschmissenes Geld?

Danke und Gruß!

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: K_Stahlkopf] #307691
20/06/2009 13:21
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Na, ich würde es erst einmal mit einem Brief an das Büro des Premierministers und des Justizministers versuchen, die können einen Staatsbürger aus der Staatsbürgerschaft entlassen (allerdings sind Deine Kinder dann nach wie vor noch Staatsbürger).

Ein Rechtsanwalt kann Dir da eh' nicht weiterhelfen, Du bist da sozusagen auf das Entgegenkommen Deines (Zweit)Vaterlandes angewiesen. Es gibt in Tunesien zwar ein Recht darauf, daß ein Staatsbürger das Land betreten kann, aber kein Recht darauf, daß ein Staatsbürger seine Staatsbürgerschaft aufgeben kann.

Das ist halt eine der Kehrseiten binationaler Beziehungen, an die man zunächst gar nicht denkt...

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: K_Stahlkopf] #307700
20/06/2009 14:26
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Spar Dir das Geld für den Anwalt - NO CHANCE !

Wäre es möglich, ggfs. nur durch grosse Umwege und erhebliche Kosten, hätte D das Staatsangehörigkeitgesetz nicht geändert.
LG Simla

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: K_Stahlkopf] #307701
20/06/2009 14:28
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Original geschrieben von: K_Stahlkopf

Mich regt es nur tierisch auf, dass meine Sohn nun wohl auch beide Staatsangehörigkeiten hat. Das hätte theoretisch zur Folge, dass wenn er z.B. mit 25 in Tunesien Urlaub machen will, dort zur Armee muss, da er ja die tunesische Staatsangehörigkeit hat...

Nein, er kann das auch hier ablegen, Bescheinigun genügt.
LG Simla

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE110119] #307720
20/06/2009 17:44
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Meines Erachtens gibt es beim Wehrdienst keine Wahlmöglichkeit für tunesische Staatsbürger, die gibt es nur per Übereinkunft mit Algerien und der Türkei.

Allerdings erfüllt ein ständig hier lebender Tunesier die Bedingungen für die Ausmusterung in Tunesien, eventuell sogar die für eine Ausbürgerung (Dienst in den Streitkräften eines anderen Landes).

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Frogger] #307723
20/06/2009 18:07
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Original geschrieben von: Frogger
Meines Erachtens gibt es beim Wehrdienst keine Wahlmöglichkeit für tunesische Staatsbürger, die gibt es nur per Übereinkunft mit Algerien und der Türkei.

Allerdings erfüllt ein ständig hier lebender Tunesier die Bedingungen für die Ausmusterung in Tunesien, eventuell sogar die für eine Ausbürgerung (Dienst in den Streitkräften eines anderen Landes).


Hi grundsätzlich gilt:
Der "Nationale Dienst" für Tunesien wird in der Verfassung geregelt und betrifft jeden Staatsbürger ab dem 20. Lebensjahr (Frauen auf freiwilliger Basis). Der Dienst dient der Wahrung der Souveränität und Unabhängigkeit des Heimatlandes und der Sicherstellung des und aktiven Arbeit für den Frieden. Der Beitrag zur Verteidigung des Heimatlandes ist eine "Heilige Pflicht".

Jeder 18jährige Mann muß sich bei der örtlichen Behörde für den Dienst registrieren lassen. Ab dem 20.Lebensjahr erhält er dann eine Einberufung zum Dienst, auf seinen Wunsch hin kann er den Dienst auch schon ab dem 18.Lebensjahr ableisten.

Die Dauer des Dienstes beträgt 12 Monate und ist abzuleisten:
a) Als Soldat

b) Personen, die selbständig sind oder einen Firma leiten oder Staatsangestellte sind, können wählen, ob sie eine 21tägige Grundausbildung leisten ODER 21 Sonntage von jeweils 05:00-21:00 am Training in der nächstgelegenen Kaserne teilnehmen wollen, danach sind für die Freistellung von der weiteren Dienstzeit monatlich zu zahlen:

30%, wenn man das 1-2fache des Mindestgehaltes verdient
40%, wenn man das 3-4fache des Mindestgehaltes verdient
50%, wenn man mehr als das 4fache des Mindestgehaltes verdient

Erfolgt die Zahlung nicht, muß die Person die restliche Dienstzeit in eier Kaserne ableisten.

A) Vom Dienst freigestellt werden kann:
1) Wer medizinisch dazu ungeeignet ist, Wehrdienst zu leisten
2) Wer in seiner Familie einen oder mehrere der folgenden Personen alleine finanziell versorgt:
- eigene, legitime Kinder
- Ehefrau, mit der er mehr als 2 Jahre verheiratet ist
- Vater über 65 oder zu mehr als 60% schwerbeschädigt
- behinderte Schwester oder Bruder
3) Wer über 28 Jahre alt ist und sich legal in einem anderen Land aufhält und dort arbeitet
4) Wer über 35 Jahre alt ist


B) Vom Dienst für ein Jahr zurückgestellt werden kann, wer:
1) Einen Vater hat, der zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann
2) eine unverheiratete Schwester hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt
3) eine verwitwete oder geschiedenen Mutter hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt
4) einen Bruder unter 20 hat, der die Schule besucht, den er zur Zeit finanziell vorsorgt
5) für mehrere Kinder unter 20 veantwortlich ist, die er zur Zeit finanziell vorsorgt
6) selbst studiert, außer in Abendkursen oder bei Unterbrechung des Studiums

7) einen Bruder hat, der zur Zeit Dienst leistet

Tunesier mit einer doppelten Staastbürgerschaft von Algerien oder der Türkei können ihren Wehrdienst auch in dem jeweiligen Land ableisten.

(Zitat aus dem TunisPro-Forum)

Er kann also vom Dienst freigestellt werden, wenn er
2) in seiner Familie einen oder mehrere der folgenden Personen alleine finanziell versorgt:
- eigene, legitime Kinder
- Ehefrau, mit der er mehr als 2 Jahre verheiratet ist
oder wenn er
3) über 28 Jahre alt ist und sich legal in einem anderen Land aufhält und dort arbeitet


Er kann ja vom Dienst für ein Jahr zurückgestellt werden kann, wenn er:
2) eine unverheiratete Schwester hat, die er zur Zeit finanziell vorsorgt oder
4) einen Bruder unter 20 hat, der die Schule besucht, den er zur Zeit finanziell vorsorgt
oder
5) für mehrere Kinder unter 20 veantwortlich ist, die er zur Zeit finanziell vorsorgt oder
6) selbst studiert, außer in Abendkursen oder bei Unterbrechung des Studiums ...

Er müßte sich durch diese Ausnahmefälle im Alter von 20 bis
28, d.h. 8 Jahre lange immer wieder zurückstellen lassen, es sei denn, er würde schon mit 18 heiraten.
Das ist echt müßig, stimmt...
habe ich noch gar nicht bedacht, wenn ich einen Sohn hätte, wäre das ja auch so!!!Mist!

Also wenn ihr noch andere Kinder bekommen würdet und er bis er 28 ist studieren würde, wäre alles kein Problem, deshalb wünsche ich Euch eine gute Familienplanung und viel Erfolg bei der Erziehung oder

einen anderen Ausweg, den es ja laut Simla gibt???

Finds interessant, wie Du Dich entwickelt hast! Rabbi barikum!
lg, anchadia

Last edited by anchadia; 20/06/2009 18:14. Reason: schreibfehler
Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE120908] #307726
20/06/2009 18:35
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Warum sollte der Sohn zum tun. Wehrdienst müssen? Er hat einen deutschen Nachnamen, ist nicht beim tunesischen Konsulat registriert worden. Wie sollten sie ihn als Tunesier erkennen? Ich denke der Urlaub wird kein Problem.

@an die Experten: Wenn mein Sohn in Tunesien, von tun. Wehrdienst freigestellt würde (Kontakte), muss er dann in Deutschland zum Wehrdienst? Bzw. kann er sich aussuchen wo er hin will?

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Anke28] #307731
20/06/2009 18:47
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Original geschrieben von: Anke28

@an die Experten: Wenn mein Sohn in Tunesien, von tun. Wehrdienst freigestellt würde (Kontakte), muss er dann in Deutschland zum Wehrdienst? Bzw. kann er sich aussuchen wo er hin will?

s52 die Idee hatte ich auch schon. Aber leider ist es nicht so einfach.
Freigestellt - warum? Nicht tauglich - das kann dann auch hier geprüft werden, sagte man mir.
Aber wie gesagt, leistet man als TN/D seinen Dienst in D, bekommt man vom TN-Konsulat eine Bescheinigung über die Befreiung in TN .
Ist also wie bei der Schulpflicht.

Weiss nur nicht wie das aussieht, wenn in D die Wehrpflicht mal wegfällt....
LG Simla

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE110119] #307735
20/06/2009 19:00
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Original geschrieben von: Anke28

@an die Experten: Wenn mein Sohn in Tunesien, von tun. Wehrdienst freigestellt würde (Kontakte), muss er dann in Deutschland zum Wehrdienst? Bzw. kann er sich aussuchen wo er hin will?

s52 die Idee hatte ich auch schon. Aber leider ist es nicht so einfach.
Freigestellt - warum? Nicht tauglich - das kann dann auch hier geprüft werden, sagte man mir.
Aber wie gesagt, leistet man als TN/D seinen Dienst in D, bekommt man vom TN-Konsulat eine Bescheinigung über die Befreiung in TN .
Ist also wie bei der Schulpflicht.

Weiss nur nicht wie das aussieht, wenn in D die Wehrpflicht mal wegfällt....
LG Simla


Aber was ist wenns der Zivildienst ist und nicht der wehrdienst-zählt das genauso?

@anke: das Kind eines Tun Vaters ist Tunesier! er muss, oder nicht?
lg,a

Last edited by anchadia; 20/06/2009 19:01.
Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE110119] #307736
20/06/2009 19:00
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Wir haben so ein paar Kontakte, der Vater meines Mannes war selbst beim Militär und da sind ihm noch ein paar Leute einen Gefallen schuldig. Mein Mann selbst ist auch freigestellt.

Mich würde nur interessieren, ob Deutschland das akzeptiert?

sonnige Grüße
Anke

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Anke28] #307738
20/06/2009 19:05
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Original geschrieben von: Anke28
Wir haben so ein paar Kontakte, der Vater meines Mannes war selbst beim Militär und da sind ihm noch ein paar Leute einen Gefallen schuldig. Mein Mann selbst ist auch freigestellt.

Mich würde nur interessieren, ob Deutschland das akzeptiert?

sonnige Grüße
Anke


Hi ANke... mich auch,
wie gehts Dir und Deinem Söhnchen, alles in Butter?
aber mir fällt gerade noch was anderes ein für den Kerim:
die haben immer bestimmte Zeiten, wo sie die Jungs einziehen, das war jetzt glaube ich von 15 April/Mai bis 15 Juni???
weiss nicht ganz genau...
anke frag doch bitte mal Deinen Schwigervater, danke, lg, anchadia

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Anke28] #307739
20/06/2009 19:05
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Hallo Anke,
"freigestellt" reicht eben nicht, es müssen die Gründe angegeben sein.
Oder Du bekommst unter der Hand eine Bescheinigung "abgeleistet" s50
LG Simla

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE110119] #307741
20/06/2009 19:11
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OK hab verstanden!!!

Also geht es grundsätzlich geht es. Ein Versuch ist es ja dann mal wert. Aber ist ja noch lange hin!

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Anke28] #307743
20/06/2009 19:15
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wer weiß, was sich bis dahin noch ändert in der Welt smile


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: sunny_m] #307744
20/06/2009 19:18
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Original geschrieben von: sunny_m
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wer weiß, was sich bis dahin noch ändert in der Welt smile




Last edited by Susan Bachmann; 22/06/2009 10:12. Reason: Bitte veröffentliche keine andern Sachen von Mitgliedern! Habe dieses entfernt.
Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Anke28] #307745
20/06/2009 19:21
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Original geschrieben von: Anke28

Also geht es grundsätzlich geht es. Ein Versuch ist es ja dann mal wert. Aber ist ja noch lange hin!

Hab extra bei mir nachgefragt. Man braucht diese Bescheinigung mit einer Legalisation (also das übliche Gouvernorat, Ministerium, Botschaft).....zusätzlich muss der Grund der Befreiung ersichtlich sein. Sind es med. Gründe, behält sich D vor, erneut zu prüfen.
Legt man hier seinen Dienst ab, kann diese Bescheinigung ebenfalls legalisiert werden für ausländischen Behörden.
Haben Mehrstaatler/Doppelstaatler ihre Zivildienstpflicht in Deutschland erfüllt und können sie die Dienstzeitbescheinigung mit Apostille oder Endbeglaubigung versehen lassen.LG Simla

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE120908] #307746
20/06/2009 19:36
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Antwort auf:
die Schneeeule schrieb grade in der shoutbox:....

Und wieso veröffentlichst du das hier??

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Nela] #307747
20/06/2009 19:39
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gute Frage


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint
Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: sunny_m] #307748
20/06/2009 19:45
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Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE120908] #307751
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@anchadia: frage ich bei Gelegenheit. Aber ich habe gehört momentan ziehen sie noch fleißig ein...
Söhnchen gehts gut, heute kommen Omi und Opi aus Deutschland...:-)

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: LOE120908] #307778
21/06/2009 00:30
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...Er müßte sich durch diese Ausnahmefälle im Alter von 20 bis
28, d.h. 8 Jahre lange immer wieder zurückstellen lassen, es sei denn, er würde schon mit 18 heiraten...

Noch viel simpler: Er muß ja überhaupt erst einmal gemustert und dann einberufen werden - und ich glaube nicht, daß Tunesien Musterungs-/Einberufungsbescheide nach Deutschland versendet (und schon gar nicht, wenn in Tunesien die deutsche Adresse nicht bekannt ist). :-)

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: Anke28] #307779
21/06/2009 00:33
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...Bzw. kann er sich aussuchen wo er hin will?...

Wie ich schon sagte - diese Möglichkeit besteht nur, wenn ein Tunesier in Algerien oder der Türkei lebt. Ich würde es einfach so sehen: wer zuerst mustert, der hat den Burschen, und das dürfte bei jemandem, der in Deutschland lebt, im Zweifelsfalle immer Deutschland sein. :-)

Re: Tunesische Staatsangehörigkeit ablegen? [Re: K_Stahlkopf] #307789
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Bielefeld
Na da hab ich ja was los getreten wink

Was wäre denn, wenn ich es doch irgendwie schaffen sollte die tun. Staatsangehörigkeit los zu werden. Dann dürfte mein kleiner doch gar keine Probleme mehr haben, oder? Mal ganz davon abgesehen, dass er nirgends erfasst wurde -außer halt hier in Deutschland-.

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