Also geht es grundsätzlich geht es. Ein Versuch ist es ja dann mal wert. Aber ist ja noch lange hin!
Hab extra bei mir nachgefragt. Man braucht diese Bescheinigung mit einer Legalisation (also das übliche Gouvernorat, Ministerium, Botschaft).....zusätzlich muss der Grund der Befreiung ersichtlich sein. Sind es med. Gründe, behält sich D vor, erneut zu prüfen.
Legt man hier seinen Dienst ab, kann diese Bescheinigung ebenfalls legalisiert werden für ausländischen Behörden.
Haben Mehrstaatler/Doppelstaatler ihre Zivildienstpflicht in Deutschland erfüllt und können sie die Dienstzeitbescheinigung mit Apostille oder Endbeglaubigung versehen lassen.LG Simla