Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Anke28

@an die Experten: Wenn mein Sohn in Tunesien, von tun. Wehrdienst freigestellt würde (Kontakte), muss er dann in Deutschland zum Wehrdienst? Bzw. kann er sich aussuchen wo er hin will?

s52 die Idee hatte ich auch schon. Aber leider ist es nicht so einfach.
Freigestellt - warum? Nicht tauglich - das kann dann auch hier geprüft werden, sagte man mir.
Aber wie gesagt, leistet man als TN/D seinen Dienst in D, bekommt man vom TN-Konsulat eine Bescheinigung über die Befreiung in TN .
Ist also wie bei der Schulpflicht.

Weiss nur nicht wie das aussieht, wenn in D die Wehrpflicht mal wegfällt....
LG Simla


Aber was ist wenns der Zivildienst ist und nicht der wehrdienst-zählt das genauso?

@anke: das Kind eines Tun Vaters ist Tunesier! er muss, oder nicht?
lg,a

Last edited by anchadia; 20/06/2009 18:01.