Danke für die schnelle Antwort!
Es ist richtig, daß die tunesische Staatsbürgerschaft in der männlichen Linie vererbt wird und nicht erlischt oder ablegt werden kann. Dasselbe gilt übrigens für die Zugehörigkeit zum Islam.
Noch zwei Gründe mehr für mich die Staatsangehörigkeit abzulegen! Ich möchte wirklich keinem Staat angehören, der keine Demokratie hat und wo es demnach ja keine Religionsfreiheit gibt. Selbst wenn das nach tunesischem Recht so ist.. Ich wurde getauft, zahle brav Kirchensteuer und gehe regelmäßig in die Kirche (ev.). Mein Bruder hat evangelische Theologie studiert und startet gerade eine Karriere in der ev. Kirche. Vielleicht sollte ich den Herren im Konsulat das mal erzählen....
Allerdings soll eine Person aus aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn sie im öffentlich Dienst eines anderen Landes steht oder dort Militärdienst ableistet. Vielleicht solltest Du auf diesen Umstand noch einmal hinweisen - gegebenenfalls durch einen Brief an das tunesische Verteidgungsministerium oder das Büro des Premierministers.
Bei Agitation gegen den Staat bzw. Herabsetzung des guten Bildes in der Öffentlichkeit soll die Staatsbürgerschaft ebenfalls entzogen werden.
Ich habe ja bereits Zivildienst geleistet. Daher wird es eher schwer sein da so raus zu kommen. Wie sieht das denn mit meinem Vater aus? Er hat seit etwa 15 Jahren die deutsch Staatsangehörigkeit und arbeitet im öffentlichen Dienst. Er ist allerdings nicht verbeamtet...
Es bestehen übrigens durchaus Implikationen, wenn man tunesischer Staatsbürger ist. So können nach §305 des tunesischen Strafgesetzes tunesische Staatsbürger, die außerhalb Tunesiens etwas angestellt haben, das nach tunesischem Recht strafbar ist, in Tunesien strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in dem anderen Land dafür nicht angeklagt wurden.
(Was übrigens weithin unbekannt ist: Nach $307b können auch Vergehen gegen einen tunesischen Staatsbürger im Ausland in Tunesien verfolgt werden).
Mal ganz davon abgesehen, dass ich noch nicht mal ein Knöllchen bekommen habe, würde es mich auch nicht interessieren, da meines Wissens nach nicht nach Tunesien ausgeliefert wird.
Meint ihr ich sollte mir einen Fachanwalt für Ausländer- und Asylrecht nehmen, oder ist das rausgeschmissenes Geld?
Danke und Gruß!