Es ist richtig, daß die tunesische Staatsbürgerschaft in der männlichen Linie vererbt wird und nicht erlischt oder ablegt werden kann. Dasselbe gilt übrigens für die Zugehörigkeit zum Islam.
Allerdings soll eine Person aus aus der Staatsbürgerschaft entlassen werden, wenn sie im öffentlich Dienst eines anderen Landes steht oder dort Militärdienst ableistet. Vielleicht solltest Du auf diesen Umstand noch einmal hinweisen - gegebenenfalls durch einen Brief an das tunesische Verteidgungsministerium oder das Büro des Premierministers.
Bei Agitation gegen den Staat bzw. Herabsetzung des guten Bildes in der Öffentlichkeit soll die Staatsbürgerschaft ebenfalls entzogen werden.
Es bestehen übrigens durchaus Implikationen, wenn man tunesischer Staatsbürger ist. So können nach §305 des tunesischen Strafgesetzes tunesische Staatsbürger, die außerhalb Tunesiens etwas angestellt haben, das nach tunesischem Recht strafbar ist, in Tunesien strafrechtlich verfolgt werden, wenn sie in dem anderen Land dafür nicht angeklagt wurden.
(Was übrigens weithin unbekannt ist: Nach $307b können auch Vergehen gegen einen tunesischen Staatsbürger im Ausland in Tunesien verfolgt werden).