Ja, er kann verlangen, daß das Video von demjenigen, der es veröffentlicht hat, entfernt wird - zumindest wenn derjenige Deutscher ist.

Hat allerdings jemand in der Zwischenzeit davon Kopien gemacht und veröffentlicht die anderswo, muß er das Begehren an denjenigen richten. In einigen Ländern gibt es auch kein "Recht am eigenen Bild", wenn dort eine unbekannte Person das Video veröffentlicht, kann er die Entfernung zwar verlangen, doch niemand wird darauf hören.