Bedeutet dass, es wird "bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen" davon ausgegangen, dass man ihnen ein Leben im Ausland mit dem Ehegatten weiterhin zumuten kann?
Ja, das bedeutet das. In diesen Fällen kann daher der Lebensunterhalt verlangt werden. Je nach ABH ist die Höhe jedoch unterschiedlich. Ist der LU gesichert, ist es diesbezüglich kein Problem. Simla
Gibt es da eine Liste für die Bundeländer bzw. in welchem bst denn DU zumindest? Danke und LG, anchadia