Bei FZF zu dt.Ehegatten wird i.d.R. kein Lebensunterhalt geprüft. Jedoch gibt es auch da eine Regelausnahme. (Wenn zugemutet werden kann, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen)
Bei meiner ABH wären 900-1000 Euro zu wenig. LG Simla
Muss man aber nicht verstehen, oder?
Bei FZF zum Deutschen spielt der Lebensunterhalt KEINE Rolle, bzw darf keine Rolle spielen.... ABER... wenn doch nicht geprüft wird, wie will man drauf kommen dass der Verdienst nicht ausreicht...?
Gibt es solche Fälle wirklich wo das FZF versagt wird wg. o.g Grund? Bzw ist das dann ein "kann" oder ein "muss" - Ermessensspielraum?
Dann wäre ja die nur-dt. Hartz4 Empfängerin in dem Fall "besser" dran als zB ein Halbtunesierin mit zB Ausbildungsvergütung...??