Bei FZF zu dt.Ehegatten wird i.d.R. kein Lebensunterhalt geprüft. Jedoch gibt es auch da eine Regelausnahme.
(Wenn zugemutet werden kann, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatern in Bezug auf den Staat in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen)

Bei meiner ABH wären 900-1000 Euro zu wenig.
LG Simla