Zumindest wenn man verheiratet ist.
In Emotionless Fall z.B. würde es so funktionieren wie von Frogger beschrieben.
( Wenn Sie ihn nciht hier haben wollte... denn das wiederum (FZF zum Kind)
geht ja wiederum nur mit Vaterschaftsanerkennung und Eintrag in Geb.Urkunde)
Wobei ich jetzt nicht weiss wie sich das in dem Fall mit der Meldung beim TN Konsulat verhält...
Hm... ein Teufelskreis
