Um ins Islam zu übergehen muss er sich Beschneiden lassen?
Ich will ja hier keine Fatwa ausgeben.... aber: Er muss sich nicht beschneiden lassen um zum Islam konvertieren zu können. Wäre ja auch unlogisch, denn bevor er konvertiert ist er ja noch kein Muslim - ergo also auch nicht an dieses "Gebot" gebunden. Als Muslim ist es dann - je nach Rechtsschule - jedoch zumindest eine Sunna, die unbedingt eingehalten werden sollte und deren Unterlassung ungehörig wäre. Der Eintritt in den Islam erfolgt durch die aufrichtig und vor Zeugen ausgesprochene Shahada (das islamische Glaubensbekenntnis). Und ich denke kaum, dass jemand hierfür eine erfolgte Beschneidung zur Bedingung machen oder gar nachprüfen würde....
wa Allahu a3lam