Hallo nochmal !
Ja, es ist richtig, dass man neben einem normalen Job oder auch einem Gleitzonenjob, wie von Dir genannt, einen Minijob (Geringfügig)bis 400,00 Euro Brutto bei einem anderen AG machen darf. Der muß dafür pauschale Steuer und Beiträge an die Bundesknappschaft in Cottbus überweisen. Letzterer Job ist also immer (!) Brutto wie Netto und wird auch nicht bei der Jahressteuererklärung berücksichtig!Der Hauptarbeitgeber sollte aber (muß) befragt werden.
Alles richtig was Du 12045 geschrieben hat.
Leider zahlen aber viele AG keine 7,50 Euro für diese sogenannten 400,00 EURO Jobs

z.B. hier in der Region arbeiten viel, besonders in Gaststätten für 6,00 EURO, was automatisch die Stundenzahl erhöht, die der 400,00 EURO-Jober arbeiten muß!
LG norbi