...Die tunesische Regierung hat in den letzten Tagen keine Gelegenheit ausgelassen, darauf hinzuweisen, das auf die Verbreitung von Gerüchten bis zu 5 Jahre Gefängnis stehen...
Die tunesische Regierung ist für das Land Tunesien zuständig und kann dort so verfahren, wie sie will. Wenn jemand außerhalb Tunesiens etwas verbreitet, unterliegt er weder als Person noch in der Sache der tunesischen Gesetzgebung (bei Rufmord kann stattdessen in dem Lande dagegenvorgegangen werden, in dem die Veröffentlichung geshcieht) - selbstverständlich steht es dem Lande natürlich frei, diesen Personen die Einreise zu versagen.
Allerdings gibt es auch in der tunesischen Presse und Politik Personen, die Gerüchte (eine Behauptung, die weder glaubhaft ist, noch mit Quellen gestützt wird) verlautbaren. :-)