Kann er zwar, aber in D doch nur auf dem Konsulat und nicht auf nem beliebeigen Amt... (wenn das bei der dt. Polizei gehen würde, wäre doch schon mal etwas!)
Hallo anchadia, das ist absolut normal und in Deutschland nicht anders! Lebst Du im Ausland und musst für Deutschland Deine Unterschrift beglaubigen lassen, wird das in D nur von der Deutschen Botschaft anerkannt und nicht vom x-beliebigen Auslandsamt.
Original geschrieben von: anchadia
Haben die denn beim Gericht in T. nicht mal was vorgeschlagen von wegen, man könnte das in D auch vorschreiben und in T dann als Ehefrau alleine beglaubigen lassen? Oder bei der Ausländerbehörde oder Polizei in D, so das man nicht ständig zum Konsulat rennen muss. Übrigens, kann man es wenigstens auf dem Weg etwa auf einem tun Konsulat in Marseille oder Genua beglaubigen lassen(entsprechend übersetzt oder auf arabisch/französisch? LG anchadia
Das Gericht ist an meinem Problem nicht interessiert und sucht da auch keine Lösung für mich. Gesetz ist Gesetz und punkt. Auch wieder wie in Deutschland Der Vater kann die Unterschrift auf JEDEM TUNESISCHEN Konsulat der Welt beglaubigen lassen. Da der Vater das eh auf arabisch oder französisch ausstellt, muss da auch nichts übersetzt werden (für wen auch??) LG Simla
Hallo. das ist doch toll... D.h: wenn ich in Stuttgart wohne, kann ich es z,B, auch in Straßburg beglaubigen lassen? oder einer anderen franz oder holländischen Stadt mit tun Konsulat... ztotzdem am Grundproblem ändert sich nix! Danke bye, anchadia