Original geschrieben von: Jaci

Und wie ist das denn nun wegen Internationalen Recherchen über Vorstrafen - z.B. Italien, Ukraine, Türkei, Belorußland???

.....wenn er da aufgefallen ist, wird es durch den SIS-check ans Tageslicht kommen. Eintragungen werden dort erst nach z.B. einer zeitlichen Befristung gelöscht. Ist diese nicht erfolgt, gibt es kein Visum!

Geht uns alle nichts an.......aber kurz mal in 5 Ländern vorbestraft ist natürlich harter Tobak. Ich hoffe Du weisst, was Du tust.
LG Simla