Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Suzann

International auch noch aufgefallen?
Oder warum diese Nachfrage?

????? die Frage ist doch sicherlich.......woher weiss die Deutsche Botschaft, dass Person XY überhaupt vorbestraft ist. Egal ob in Tunesien oder in Bhutan.........wenn nicht durch die eigene, wahrheitsgemässe Antwort im Fragebogen.
LG Simla


s66 Nunja, vor längerer Zeit (2001-2003) Internarional aufgefallen mit je 3-4 Monaten U-Haft in o.g. Ländern! Und eben jetzt 4 Monate in TUN.
Die Vorstrafen wird ja im Fragebogen kaum jemand freiwillig wahrheitsgemäß beantworten, wenn er damit rechnen muß, daß es sich nachteilig für ihn auswirken wird in puncto Antragsbewilligung.
Deshalb ja meine Frage: ob bzw. was genau die Deutsche Botschaft in Tunis denn prüft oder besser gesagt - überhaupt nachprüfen kann???

Das mit dem SIS hab ich so verstanden, daß da nur aktuell gesuchte Personen (mit anhängigen Haftbefehl) gelistet sind.
Haftbefehl liegt ja keiner vor - eben nur diese veralteten und relativ kurzen Vorstrafen (Türkei, Italien, Ukraine, Belorußland).

Und diese sind ja in Tunesien den Behörden vielleicht gar nicht bekannt!
Aber vielleicht stellt ja eben die D't.Botschaft von sich aus diverse internationale Nachforschungen an???

Danke für eure Hinweise, Idee und Mitteilungen!!!