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FamilienzusammenführungsVISUM #304735
17/05/2009 18:48
17/05/2009 18:48
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Hammamet
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Hammamet
Ich habe erfahren, daß es erhebliche Probleme bei der Erteilung des FZF-visums geben soll, wenn der tunesische Ehepartner vorbestraft ist (auch wenns nur Kleinigkeiten waren und nur 4 Monate U-haft).
Hat da von euch irgendjemand Erfahrungen mit???

Kann es also unter Umständen wirklich sein, dass der Antrag auf FZF jedesmal und immer wieder abgelehnt wird???
Eigentlich ist die Familienzusammenführung doch ein Menschenrecht? d.h. wirklich und dauerhaft könnte das doch gar nicht versagt bleiben - oder???

Und nochwas: Wird in diesem Verfahren eigentlich auch international überprüft ob irgendwo anders Vorstrafen für den Tunesier existieren???

Bin sehr dankbar für jede Antwort!!!

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304737
17/05/2009 19:09
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Da es immer schwerer wird kann ich es mir schon vorstellen!!
Finde es auch richtig so....
Wir hier machen so viel zugeständnisse die andere Länder nicht machen...
Eine auslese ist da sicher angebracht obwohl es für den Betroffenen schitt ist

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304738
17/05/2009 19:18
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Original geschrieben von: Jaci

Eigentlich ist die Familienzusammenführung doch ein Menschenrecht? d.h. wirklich und dauerhaft könnte das doch gar nicht versagt bleiben - oder???

Wenn eine Regelausnahme besteht kann abgelehnt werden.

Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird auch nur erteilt, wenn
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
...und wenn man in seinem Heimatland dies nicht geschafft hat, hegen die Behörden Zweifel, dass man es dann in D schafft.
LG Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304739
17/05/2009 19:20
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Antwort auf:
Eigentlich ist die Familienzusammenführung doch ein Menschenrecht

es steht dir ja auch jederzeit frei, nach tunesien zu gehen und dort mit deinem tunesischen ehemann zu leben.

nur leben in deutschland - ist eben kein menschenrecht...

und da straftaten zur ausweisung führen, finde ich es nur logisch, wenn sie zur visumsverweigerung führen, wenn sie eben vorher stattgefunden haben.

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304740
17/05/2009 19:23
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Original geschrieben von: Jaci

der tunesische Ehepartner vorbestraft ist (auch wenns nur Kleinigkeiten waren und nur 4 Monate U-haft).

"nur" 4 Monate, Kleinigkeiten
Auch in TN wird man nicht immer unschuldig schuldig gesprochen.
Wenn es lange genug her ist, kann man es auf Antrag löschen lassen.

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304743
17/05/2009 21:03
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...Kann es also unter Umständen wirklich sein, dass der Antrag auf FZF jedesmal und immer wieder abgelehnt wird???...

Wird er nicht, denn Einträge im Strafregister haben meist einen bestimmen "Ablauftermin", und so ist es auch in Tunesien - danach wird der Eintrag gelöscht. Es kommt auch darauf an, WELCHE Straftaten (oder Ordnugswidrigkeiten) begangen wurden, denn Strafen für Verstöße, die in Deutschland keine sind, sollten prinzipiell nicht bedacht werden (wichtig z.B. bei politisch motivierten Strafen), während Verstöße gegen die selbstbestimmte Integrität eines Menschen (z.B. Mord, Sklaverei, Entführung, etc.) auch in Deutschland schwer wiegt.

Bei der Beurteilung, ob Vergehen gegen deutsche Gesetze zu erwarten sein könnten, müssen natürlich besondere und konkrete Anzeichen im Einzelfall dafür bedacht werden, eine grundsätzlich Ablehnung, nur weil überhaupt Vorstrafen existieren, hält einem Gerichtsverfahren meist nicht stand.

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304745
17/05/2009 21:09
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...Auch in TN wird man nicht immer unschuldig schuldig gesprochen...

Das nicht, aber bei der Einschätzung von Handlungen anderer Rechtssysteme muß man schon sehr vorsichtig sein und eine Vielzahl von Informationen werten (Tatbestände, Strafrahmenermittlung, Ziel der Rechtsprechung, etc.). Ohne solche Informationen hat "4 Monate" keinerlei Aussagekraft, da u.U. dasselbe Delikt in Deutschland straffrei ist - oder im Gegenteil sogar mit hohen Strafen belegt sein kann.

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Frogger] #304747
17/05/2009 21:18
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Original geschrieben von: Frogger
...Kann es also unter Umständen wirklich sein, dass der Antrag auf FZF jedesmal und immer wieder abgelehnt wird???...

Wird er nicht, denn Einträge im Strafregister haben meist einen bestimmen "Ablauftermin", und so ist es auch in Tunesien - danach wird der Eintrag gelöscht.

..ach Frogger...

Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Jaci

Eigentlich ist die Familienzusammenführung doch ein Menschenrecht? d.h. wirklich und dauerhaft könnte das doch gar nicht versagt bleiben - oder???

Wenn eine Regelausnahme besteht kann abgelehnt werden.


In Tunesien werden Eintragungen im Führungszeugnis nur auf Antrag gelöscht. Automatisch geht da gar nix, auch nicht nach 20 Jahren!
LG Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304750
17/05/2009 22:01
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Original geschrieben von: Jaci

Und nochwas: Wird in diesem Verfahren eigentlich auch international überprüft ob irgendwo anders Vorstrafen für den Tunesier existieren???



Uuuuppps.
International auch noch aufgefallen?
Oder warum diese Nachfrage?

Suzann

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304765
17/05/2009 23:13
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DANKE! euch allen für die Antworten
vorallem Simla,

habe ja auch nicht behauptet, daß er unschuldig schuldig gesprochenworden wäre. s68

Es waren jetzt 4 Monate Untersuchungshaft, mit angeblichem Urteil auf 1 Jahr Bewährung, und die Berufung läuft nun an!

Wann kann denn auf Antrag irgendwas gelöscht werden (also z.B. im Führungszeugnis - falls es sowas in Tunesien überhaupt gibt) ???

Und wie ist das denn nun wegen Internationalen Recherchen über Vorstrafen - z.B. Italien, Ukraine, Türkei, Belorußland???

Danke schonmal allen, die sinnvolle Hinweise dazu geben können!!!

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304770
17/05/2009 23:58
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Hallo Jaci,
nicht-sinnvolle Beiträge machen viel mehr Spass laugh

In Tunesien gibt es ein Führungszeugnis. Zu beantragen bei der Polizeistation des Wohnortes.
Wie dort die "Ablaufzeiten" der Straftaten sind, kann ich leider nicht sagen. Mein Habibi hat als Teenager mal im fremden Garten Orangen geklaut, das stand bis letztes Jahr (25 Jahre später) immernoch drin. Auf Antrag wurde dies gelöscht.
In Deutschland:
Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können


Internationale Recherche.............also erst einmal wird im Antrag auf Visum/AE gefragt, ob man vorbestraft ist (In- und Ausland).
Dann gibt es noch das SIS, dort wird im Raum Schengen gespeichert.(Erklärung SIS bei Wiki)

Internationale Haftbefehle sind natürlich auch findbar wink
Wenn eine Behörde einen Verdacht hegt, kann sie natürlich auch ein Führungszeugnis vom Heimatland verlangen. Ob die betreffende Person dass dann vorlegt oder nicht........ s18
LG Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Barbara] #304771
18/05/2009 00:01
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Original geschrieben von: Suzann

International auch noch aufgefallen?
Oder warum diese Nachfrage?

????? die Frage ist doch sicherlich.......woher weiss die Deutsche Botschaft, dass Person XY überhaupt vorbestraft ist. Egal ob in Tunesien oder in Bhutan.........wenn nicht durch die eigene, wahrheitsgemässe Antwort im Fragebogen.
LG Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304772
18/05/2009 00:23
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Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Suzann

International auch noch aufgefallen?
Oder warum diese Nachfrage?

????? die Frage ist doch sicherlich.......woher weiss die Deutsche Botschaft, dass Person XY überhaupt vorbestraft ist. Egal ob in Tunesien oder in Bhutan.........wenn nicht durch die eigene, wahrheitsgemässe Antwort im Fragebogen.
LG Simla


Hallo Simla,

Nun, da die tunes. Haftstrafe der Botschaft auf jedenfall bekannt wird,
gehe ich davon aus, das auch in einem anderen Land eine Haftstrafe vorliegt und man Köttel in der Buchs hat, das diese der Botschaft bekannt werden.
Schietegal ob in Timbuktu oder da wo der Pfeffer wächst.
Wird also zu der TN Haft noch was vorliegen in irgendeinem Land auf der grossen weiten Welt.

Und da kann ich nur die Hände übem Kopf zusammenschlagen,
da reisst Frau sich wahrscheinlich den Hintern auf um Habibi ins Land zu holen und ..............

Suzann

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Barbara] #304773
18/05/2009 00:29
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?????? sorry, ich kann Deiner Schlussfolgerung nicht folgen.
Wieso sollte die tun.Haftstrafe auf jeden Fall bekannt werden, was, wenn er es verheimlicht?
Und wieso ist daher in einem anderen Land eine Haftstrafe wahrscheinlich?
*auf dem schlauch steh* Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304775
18/05/2009 00:47
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Hallo Simla,

ich gehe doch mal davon aus, das die pers. Angaben im Antrag, gerade die, die Vorstrafen im eigenen Land betreffen, auch von der Botschaft überprüft werden.
Sprich, das auch nicht angegebene Vorstrafen bekanntwerden.
Sollte dies nicht der Fall sein, eigentlich traurig.

Simla, warum erkundigt man sich ob geprüft wird,ob irgendwo anders, also ausser TN, auch Haftstrafen vorliegen?
Erkundigt man sich doch eigentlich nicht ,wenn da nix zu befürchten ist, oder?
Für mich ein Hinweis, das er bereits ausserhalb Tunesiens straffällig geworden ist.



Suzann

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Barbara] #304777
18/05/2009 07:42
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Hallo Suzan,
ich habe das anders verstanden als Du, aber is ja wurst ;-)

Wie soll die Botschaft die Richtigkeit der Angaben überprüfen? Sie hat keinen Zugriff auf das tunesische Vorstrafenregister.
LG Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Barbara] #304779
18/05/2009 08:18
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...Sprich, das auch nicht angegebene Vorstrafen bekanntwerden.
Sollte dies nicht der Fall sein, eigentlich traurig...

Da werden sich souveräne Staaten aber bedanken, wenn sie wegen nichtigen Anlässen anderen Staaten Zugriff auf landesinterne Dateien erlauben sollen. :-)

Tip: beauftragt man einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt, kann der (ob legal oder nicht...) Einblick ins Vorstrafenregister nehmen und eine Einschätzung darüber abgeben, wie die Chancen so stehen. Der kann auch darauf hinwirken, daß Alteinträge gelöscht werden. Eine Haftstrafe von weniger als 6 Monaten Gefängnis oder 1000 TND Geldstrafe wird als Einzelstrafe nicht unbedingt im Führungszeugnis aufgeführt.

Rechtsgrundlage ist der "Code de Procédure Pénale" in den Paragraphen 361ff in der Fassung vom November (oder war es Dezember, als der zuletzt geändert wurde...) 2008.

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Jaci] #304780
18/05/2009 08:36
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...Ich habe erfahren, daß es erhebliche Probleme bei der Erteilung des FZF-visums geben soll, wenn der tunesische Ehepartner vorbestraft ist (auch wenns nur Kleinigkeiten waren und nur 4 Monate U-haft)...

Übrigens wird dies von verschiedenen Ländern verschieden gehandhabt - während z.B. Deutschland kein Führungszeugnis für ein Visum verlangt, muß für ein fzf-Visum nach Österreich eines vorlegt werden, ebenso für ein Aufenthaltsvisum für England.

Auch beim fzf-Visum gibt es interessante Unterschiede - so ist z.B. in Italien oder Frankreich die Heirat mit folgendem rechtmäßigen Aufenthalt auch aus der Illegalität her möglich, und nicht nur mit italienischen oder französischen Staatsbürgern, sondern z.B. auch mit deutschen.
Bei einem Familiennachzug zu einem österreichischen (italienischen, etc.) Staatsbürger, der jedoch in Deutschland lebt (gemeldet ist), muß der Nachzügler keinen Deutschtest absolvieren, so daß in diesem Falle also ein EU-Ausländer in Deutschland besser gestellt wird, als ein Deutscher.
(Ein EU-Ausländer darf sich in einem anderen EU-Land mit seinem Ehepartner aufhalten, und zwar auch ohne, daß der Ehepartner einen Sprachtest für das Aufenthaltsland absolviert) - das gilt natürlich auch für Deutsche, die sich in einem anderen EU-Land aufhalten (z.B. Nachzug nach Italien, von dort aus dann Rücksiedlung nach Deutschland).

Das gesamte Asylrecht der EU ist, im Gegensatz zu dem, was der Öffentlichkeit weisgemacht wird, weder vorne noch hinten stimmig, ich kann es daher absolut niemandem verdenken, wenn er einen legalen Weg wählt, der nicht direkt nach Deutschland führt...

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304782
18/05/2009 08:44
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Original geschrieben von: Frogger

Tip: beauftragt man einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt, kann der (ob legal oder nicht...) Einblick ins Vorstrafenregister nehmen und eine Einschätzung darüber abgeben, wie die Chancen so stehen. Der kann auch darauf hinwirken, daß Alteinträge gelöscht werden.

?????? Wozu einen Anwalt beschäftigen, wenn man alles selbt erledigen kann, ohne grosse Kosten?
Und wie sollte ein tunesischer Anwalt wissen, ob die eingetragene Vorstrafe ein Problem bei einer Visaerteilung bei der Deutschen Botschaft mit sich bringen könnte??

Original geschrieben von: Frogger

Eine Haftstrafe von weniger als 6 Monaten Gefängnis oder 1000 TND Geldstrafe wird als Einzelstrafe nicht unbedingt im Führungszeugnis aufgeführt.


Original geschrieben von: Simla

Habibi hat als Teenager mal im fremden Garten Orangen geklaut, das stand bis letztes Jahr (25 Jahre später) immernoch drin. Auf Antrag wurde dies gelöscht.


s17 (aber Du beziehst Dich jetzt natürlich auf "nicht unbedingt, wa?!)

LG Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Frogger] #304783
18/05/2009 08:50
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Original geschrieben von: Frogger

Auch beim fzf-Visum gibt es interessante Unterschiede - so ist z.B. in Italien oder Frankreich die Heirat mit folgendem rechtmäßigen Aufenthalt auch aus der Illegalität her möglich, und nicht nur mit italienischen oder französischen Staatsbürgern, sondern z.B. auch mit deutschen.

Frankreich ganz sicher nicht - das war mal!
Selbst die verlangen inzwischen eine Visum zur FZF. Ohne diese ist eine sofortige AE nicht möglich!


Original geschrieben von: Frogger

Das gesamte Asylrecht der EU ist, im Gegensatz zu dem, was der Öffentlichkeit weisgemacht wird, weder vorne noch hinten stimmig, ich kann es daher absolut niemandem verdenken, wenn er einen legalen Weg wählt, der nicht direkt nach Deutschland führt...

ASYL........hast denn Sinn wohl auch noch nicht kapiert, oder?
LG Simla

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304784
18/05/2009 08:52
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Dieser Absatz wurde erst vor wenigen Monaten ins Gesetz eingefügt, vorher lag die Schwelle bei, ich glaube, 60 Dinar Strafe. Zudem hängt der Nichteintrag von mehreren Bedingungen ab (z.B. keine existierenden Vorstrafen etc.).

Der richtige Rechtsanwalt kann schon eine ganze Menge bewirken und tun (und ich rede hier nicht von Bestechung), was ein Beteiligter nicht unbedingt selbst vermag. :-)

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Frogger] #304785
18/05/2009 08:56
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Original geschrieben von: Frogger

Der richtige Rechtsanwalt kann schon eine ganze Menge bewirken und tun (und ich rede hier nicht von Bestechung), was ein Beteiligter nicht unbedingt selbst vermag. :-)

Ja was denn bitte?

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304786
18/05/2009 09:04
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Sorry - ASYL war natürlich das falsche Wort, EINWANDERUNG hätte es heißen müssen.

Frankreich versucht es seit einiger Zeit redlich, die Einwanderung abzuwehren, kein Wunder, es brennt ja auch an verschiedenen Ecken bereits (wörtlich). Dennoch, vor weniger als 12 Monaten hat dort definitiv noch eine Hochzeit (viele, doch nur eine, von der ich persönlich Kenntnis habe <g>) zwischen einem Illegalen und einem französischen Staatsbürger stattgefunden, womit der Illegale sofort einen rechtmäßigen Aufenthalt erwarb.
Ich habe meine berechtigten Zweifel, ob Frankreich wirklich mit "harter Hand" gegen Immigranten, legal und illegal, aus Marokko und Tunesien und ganz speziell aus Algerien vorgehen wird (oder kann), das sind nämlich bereits knapp 10% der Bevölkerung... :-)

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: LOE110119] #304787
18/05/2009 09:08
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Ich werde hier niemanden auf falsche Ideen bringen, sondern nur allein die "Rechtskunde" erwähnen - die Löschungsanträge können an verschiedenen Stellen und mit verschiedenen Begründungen gestellt werden, was der durchschnittliche Tunesier nicht mit mit demselben Grad an Erfolgswahrscheinlickeit zu tun vermag (auch der durchschnittliche Deutsche nicht, wenn es ums deutsche oder besonders ums europäische Rechtswesen geht).
Ich hatte allerdings auch eingangs geschrieben "der sich mit der Materie auskennt", das ist die Voraussetzung...

Re: FamilienzusammenführungsVISUM [Re: Frogger] #304788
18/05/2009 09:24
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Dennoch, vor weniger als 12 Monaten hat dort definitiv noch eine Hochzeit (viele, doch nur eine, von der ich persönlich Kenntnis habe <g>) zwischen einem Illegalen und einem französischen Staatsbürger stattgefunden, womit der Illegale sofort einen rechtmäßigen Aufenthalt erwarb.

...tja.....ich habe im Angebot ein Tunesier, welcher mit einem italienischen SchengenGeschäftsVisa nach Frankreich gereist ist und dort eine Französin geheiratet hat.......und kein Aufenthalt sofort bekam, da nicht das passende Visum.

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