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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: Jaci]
#304743
17/05/2009 21:03
17/05/2009 21:03
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Joined: Apr 2006
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Frogger
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...Kann es also unter Umständen wirklich sein, dass der Antrag auf FZF jedesmal und immer wieder abgelehnt wird???...
Wird er nicht, denn Einträge im Strafregister haben meist einen bestimmen "Ablauftermin", und so ist es auch in Tunesien - danach wird der Eintrag gelöscht. Es kommt auch darauf an, WELCHE Straftaten (oder Ordnugswidrigkeiten) begangen wurden, denn Strafen für Verstöße, die in Deutschland keine sind, sollten prinzipiell nicht bedacht werden (wichtig z.B. bei politisch motivierten Strafen), während Verstöße gegen die selbstbestimmte Integrität eines Menschen (z.B. Mord, Sklaverei, Entführung, etc.) auch in Deutschland schwer wiegt.
Bei der Beurteilung, ob Vergehen gegen deutsche Gesetze zu erwarten sein könnten, müssen natürlich besondere und konkrete Anzeichen im Einzelfall dafür bedacht werden, eine grundsätzlich Ablehnung, nur weil überhaupt Vorstrafen existieren, hält einem Gerichtsverfahren meist nicht stand.
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: Jaci]
#304770
17/05/2009 23:58
17/05/2009 23:58
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LOE110119
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Hallo Jaci, nicht-sinnvolle Beiträge machen viel mehr Spass In Tunesien gibt es ein Führungszeugnis. Zu beantragen bei der Polizeistation des Wohnortes. Wie dort die "Ablaufzeiten" der Straftaten sind, kann ich leider nicht sagen. Mein Habibi hat als Teenager mal im fremden Garten Orangen geklaut, das stand bis letztes Jahr (25 Jahre später) immernoch drin. Auf Antrag wurde dies gelöscht. In Deutschland: Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern könnenInternationale Recherche.............also erst einmal wird im Antrag auf Visum/AE gefragt, ob man vorbestraft ist (In- und Ausland). Dann gibt es noch das SIS, dort wird im Raum Schengen gespeichert. (Erklärung SIS bei Wiki) Internationale Haftbefehle sind natürlich auch findbar Wenn eine Behörde einen Verdacht hegt, kann sie natürlich auch ein Führungszeugnis vom Heimatland verlangen. Ob die betreffende Person dass dann vorlegt oder nicht........ LG Simla
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: LOE110119]
#304772
18/05/2009 00:23
18/05/2009 00:23
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Joined: May 2007
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Barbara
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International auch noch aufgefallen? Oder warum diese Nachfrage?
????? die Frage ist doch sicherlich.......woher weiss die Deutsche Botschaft, dass Person XY überhaupt vorbestraft ist. Egal ob in Tunesien oder in Bhutan.........wenn nicht durch die eigene, wahrheitsgemässe Antwort im Fragebogen. LG Simla Hallo Simla, Nun, da die tunes. Haftstrafe der Botschaft auf jedenfall bekannt wird, gehe ich davon aus, das auch in einem anderen Land eine Haftstrafe vorliegt und man Köttel in der Buchs hat, das diese der Botschaft bekannt werden. Schietegal ob in Timbuktu oder da wo der Pfeffer wächst. Wird also zu der TN Haft noch was vorliegen in irgendeinem Land auf der grossen weiten Welt. Und da kann ich nur die Hände übem Kopf zusammenschlagen, da reisst Frau sich wahrscheinlich den Hintern auf um Habibi ins Land zu holen und .............. Suzann
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: LOE110119]
#304775
18/05/2009 00:47
18/05/2009 00:47
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Joined: May 2007
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Barbara
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Hallo Simla,
ich gehe doch mal davon aus, das die pers. Angaben im Antrag, gerade die, die Vorstrafen im eigenen Land betreffen, auch von der Botschaft überprüft werden. Sprich, das auch nicht angegebene Vorstrafen bekanntwerden. Sollte dies nicht der Fall sein, eigentlich traurig.
Simla, warum erkundigt man sich ob geprüft wird,ob irgendwo anders, also ausser TN, auch Haftstrafen vorliegen? Erkundigt man sich doch eigentlich nicht ,wenn da nix zu befürchten ist, oder? Für mich ein Hinweis, das er bereits ausserhalb Tunesiens straffällig geworden ist.
Suzann
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: Barbara]
#304779
18/05/2009 08:18
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...Sprich, das auch nicht angegebene Vorstrafen bekanntwerden. Sollte dies nicht der Fall sein, eigentlich traurig...
Da werden sich souveräne Staaten aber bedanken, wenn sie wegen nichtigen Anlässen anderen Staaten Zugriff auf landesinterne Dateien erlauben sollen. :-)
Tip: beauftragt man einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt, kann der (ob legal oder nicht...) Einblick ins Vorstrafenregister nehmen und eine Einschätzung darüber abgeben, wie die Chancen so stehen. Der kann auch darauf hinwirken, daß Alteinträge gelöscht werden. Eine Haftstrafe von weniger als 6 Monaten Gefängnis oder 1000 TND Geldstrafe wird als Einzelstrafe nicht unbedingt im Führungszeugnis aufgeführt.
Rechtsgrundlage ist der "Code de Procédure Pénale" in den Paragraphen 361ff in der Fassung vom November (oder war es Dezember, als der zuletzt geändert wurde...) 2008.
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: Jaci]
#304780
18/05/2009 08:36
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...Ich habe erfahren, daß es erhebliche Probleme bei der Erteilung des FZF-visums geben soll, wenn der tunesische Ehepartner vorbestraft ist (auch wenns nur Kleinigkeiten waren und nur 4 Monate U-haft)...
Übrigens wird dies von verschiedenen Ländern verschieden gehandhabt - während z.B. Deutschland kein Führungszeugnis für ein Visum verlangt, muß für ein fzf-Visum nach Österreich eines vorlegt werden, ebenso für ein Aufenthaltsvisum für England.
Auch beim fzf-Visum gibt es interessante Unterschiede - so ist z.B. in Italien oder Frankreich die Heirat mit folgendem rechtmäßigen Aufenthalt auch aus der Illegalität her möglich, und nicht nur mit italienischen oder französischen Staatsbürgern, sondern z.B. auch mit deutschen. Bei einem Familiennachzug zu einem österreichischen (italienischen, etc.) Staatsbürger, der jedoch in Deutschland lebt (gemeldet ist), muß der Nachzügler keinen Deutschtest absolvieren, so daß in diesem Falle also ein EU-Ausländer in Deutschland besser gestellt wird, als ein Deutscher. (Ein EU-Ausländer darf sich in einem anderen EU-Land mit seinem Ehepartner aufhalten, und zwar auch ohne, daß der Ehepartner einen Sprachtest für das Aufenthaltsland absolviert) - das gilt natürlich auch für Deutsche, die sich in einem anderen EU-Land aufhalten (z.B. Nachzug nach Italien, von dort aus dann Rücksiedlung nach Deutschland).
Das gesamte Asylrecht der EU ist, im Gegensatz zu dem, was der Öffentlichkeit weisgemacht wird, weder vorne noch hinten stimmig, ich kann es daher absolut niemandem verdenken, wenn er einen legalen Weg wählt, der nicht direkt nach Deutschland führt...
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: LOE110119]
#304782
18/05/2009 08:44
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Tip: beauftragt man einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt, kann der (ob legal oder nicht...) Einblick ins Vorstrafenregister nehmen und eine Einschätzung darüber abgeben, wie die Chancen so stehen. Der kann auch darauf hinwirken, daß Alteinträge gelöscht werden.
?????? Wozu einen Anwalt beschäftigen, wenn man alles selbt erledigen kann, ohne grosse Kosten? Und wie sollte ein tunesischer Anwalt wissen, ob die eingetragene Vorstrafe ein Problem bei einer Visaerteilung bei der Deutschen Botschaft mit sich bringen könnte?? Eine Haftstrafe von weniger als 6 Monaten Gefängnis oder 1000 TND Geldstrafe wird als Einzelstrafe nicht unbedingt im Führungszeugnis aufgeführt.
Habibi hat als Teenager mal im fremden Garten Orangen geklaut, das stand bis letztes Jahr (25 Jahre später) immernoch drin. Auf Antrag wurde dies gelöscht.
(aber Du beziehst Dich jetzt natürlich auf "nicht unbedingt, wa?!) LG Simla
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: Frogger]
#304783
18/05/2009 08:50
18/05/2009 08:50
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Auch beim fzf-Visum gibt es interessante Unterschiede - so ist z.B. in Italien oder Frankreich die Heirat mit folgendem rechtmäßigen Aufenthalt auch aus der Illegalität her möglich, und nicht nur mit italienischen oder französischen Staatsbürgern, sondern z.B. auch mit deutschen.
Frankreich ganz sicher nicht - das war mal! Selbst die verlangen inzwischen eine Visum zur FZF. Ohne diese ist eine sofortige AE nicht möglich! Das gesamte Asylrecht der EU ist, im Gegensatz zu dem, was der Öffentlichkeit weisgemacht wird, weder vorne noch hinten stimmig, ich kann es daher absolut niemandem verdenken, wenn er einen legalen Weg wählt, der nicht direkt nach Deutschland führt...
ASYL........hast denn Sinn wohl auch noch nicht kapiert, oder? LG Simla
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Re: FamilienzusammenführungsVISUM
[Re: LOE110119]
#304786
18/05/2009 09:04
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Sorry - ASYL war natürlich das falsche Wort, EINWANDERUNG hätte es heißen müssen.
Frankreich versucht es seit einiger Zeit redlich, die Einwanderung abzuwehren, kein Wunder, es brennt ja auch an verschiedenen Ecken bereits (wörtlich). Dennoch, vor weniger als 12 Monaten hat dort definitiv noch eine Hochzeit (viele, doch nur eine, von der ich persönlich Kenntnis habe <g>) zwischen einem Illegalen und einem französischen Staatsbürger stattgefunden, womit der Illegale sofort einen rechtmäßigen Aufenthalt erwarb. Ich habe meine berechtigten Zweifel, ob Frankreich wirklich mit "harter Hand" gegen Immigranten, legal und illegal, aus Marokko und Tunesien und ganz speziell aus Algerien vorgehen wird (oder kann), das sind nämlich bereits knapp 10% der Bevölkerung... :-)
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