...Ich habe erfahren, daß es erhebliche Probleme bei der Erteilung des FZF-visums geben soll, wenn der tunesische Ehepartner vorbestraft ist (auch wenns nur Kleinigkeiten waren und nur 4 Monate U-haft)...
Übrigens wird dies von verschiedenen Ländern verschieden gehandhabt - während z.B. Deutschland kein Führungszeugnis für ein Visum verlangt, muß für ein fzf-Visum nach Österreich eines vorlegt werden, ebenso für ein Aufenthaltsvisum für England.
Auch beim fzf-Visum gibt es interessante Unterschiede - so ist z.B. in Italien oder Frankreich die Heirat mit folgendem rechtmäßigen Aufenthalt auch aus der Illegalität her möglich, und nicht nur mit italienischen oder französischen Staatsbürgern, sondern z.B. auch mit deutschen.
Bei einem Familiennachzug zu einem österreichischen (italienischen, etc.) Staatsbürger, der jedoch in Deutschland lebt (gemeldet ist), muß der Nachzügler keinen Deutschtest absolvieren, so daß in diesem Falle also ein EU-Ausländer in Deutschland besser gestellt wird, als ein Deutscher.
(Ein EU-Ausländer darf sich in einem anderen EU-Land mit seinem Ehepartner aufhalten, und zwar auch ohne, daß der Ehepartner einen Sprachtest für das Aufenthaltsland absolviert) - das gilt natürlich auch für Deutsche, die sich in einem anderen EU-Land aufhalten (z.B. Nachzug nach Italien, von dort aus dann Rücksiedlung nach Deutschland).
Das gesamte Asylrecht der EU ist, im Gegensatz zu dem, was der Öffentlichkeit weisgemacht wird, weder vorne noch hinten stimmig, ich kann es daher absolut niemandem verdenken, wenn er einen legalen Weg wählt, der nicht direkt nach Deutschland führt...