...Sprich, das auch nicht angegebene Vorstrafen bekanntwerden.
Sollte dies nicht der Fall sein, eigentlich traurig...
Da werden sich souveräne Staaten aber bedanken, wenn sie wegen nichtigen Anlässen anderen Staaten Zugriff auf landesinterne Dateien erlauben sollen. :-)
Tip: beauftragt man einen Rechtsanwalt, der sich mit der Materie auskennt, kann der (ob legal oder nicht...) Einblick ins Vorstrafenregister nehmen und eine Einschätzung darüber abgeben, wie die Chancen so stehen. Der kann auch darauf hinwirken, daß Alteinträge gelöscht werden. Eine Haftstrafe von weniger als 6 Monaten Gefängnis oder 1000 TND Geldstrafe wird als Einzelstrafe nicht unbedingt im Führungszeugnis aufgeführt.
Rechtsgrundlage ist der "Code de Procédure Pénale" in den Paragraphen 361ff in der Fassung vom November (oder war es Dezember, als der zuletzt geändert wurde...) 2008.