Hallo Simla,

ich gehe doch mal davon aus, das die pers. Angaben im Antrag, gerade die, die Vorstrafen im eigenen Land betreffen, auch von der Botschaft überprüft werden.
Sprich, das auch nicht angegebene Vorstrafen bekanntwerden.
Sollte dies nicht der Fall sein, eigentlich traurig.

Simla, warum erkundigt man sich ob geprüft wird,ob irgendwo anders, also ausser TN, auch Haftstrafen vorliegen?
Erkundigt man sich doch eigentlich nicht ,wenn da nix zu befürchten ist, oder?
Für mich ein Hinweis, das er bereits ausserhalb Tunesiens straffällig geworden ist.



Suzann