Hallo Jaci,
nicht-sinnvolle Beiträge machen viel mehr Spass

In Tunesien gibt es ein Führungszeugnis. Zu beantragen bei der Polizeistation des Wohnortes.
Wie dort die "Ablaufzeiten" der Straftaten sind, kann ich leider nicht sagen. Mein Habibi hat als Teenager mal im fremden Garten Orangen geklaut, das stand bis letztes Jahr (25 Jahre später) immernoch drin. Auf Antrag wurde dies gelöscht.
In Deutschland:
Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern könnenInternationale Recherche.............also erst einmal wird im Antrag auf Visum/AE gefragt, ob man vorbestraft ist (In- und Ausland).
Dann gibt es noch das SIS, dort wird im Raum Schengen gespeichert.
(Erklärung SIS bei Wiki) Internationale Haftbefehle sind natürlich auch findbar

Wenn eine Behörde einen Verdacht hegt, kann sie natürlich auch ein Führungszeugnis vom Heimatland verlangen. Ob die betreffende Person dass dann vorlegt oder nicht........

LG Simla