...Kann es also unter Umständen wirklich sein, dass der Antrag auf FZF jedesmal und immer wieder abgelehnt wird???...
Wird er nicht, denn Einträge im Strafregister haben meist einen bestimmen "Ablauftermin", und so ist es auch in Tunesien - danach wird der Eintrag gelöscht. Es kommt auch darauf an, WELCHE Straftaten (oder Ordnugswidrigkeiten) begangen wurden, denn Strafen für Verstöße, die in Deutschland keine sind, sollten prinzipiell nicht bedacht werden (wichtig z.B. bei politisch motivierten Strafen), während Verstöße gegen die selbstbestimmte Integrität eines Menschen (z.B. Mord, Sklaverei, Entführung, etc.) auch in Deutschland schwer wiegt.
Bei der Beurteilung, ob Vergehen gegen deutsche Gesetze zu erwarten sein könnten, müssen natürlich besondere und konkrete Anzeichen im Einzelfall dafür bedacht werden, eine grundsätzlich Ablehnung, nur weil überhaupt Vorstrafen existieren, hält einem Gerichtsverfahren meist nicht stand.