Antwort auf:
Eigentlich ist die Familienzusammenführung doch ein Menschenrecht

es steht dir ja auch jederzeit frei, nach tunesien zu gehen und dort mit deinem tunesischen ehemann zu leben.

nur leben in deutschland - ist eben kein menschenrecht...

und da straftaten zur ausweisung führen, finde ich es nur logisch, wenn sie zur visumsverweigerung führen, wenn sie eben vorher stattgefunden haben.