Eigentlich ist die Familienzusammenführung doch ein Menschenrecht? d.h. wirklich und dauerhaft könnte das doch gar nicht versagt bleiben - oder???
Wenn eine Regelausnahme besteht kann abgelehnt werden.
Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird auch nur erteilt, wenn 
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,...und wenn man in seinem Heimatland dies nicht geschafft hat, hegen die Behörden Zweifel, dass man es dann in D schafft.
LG Simla