Hallo, also das steht bei unserem Ausländeramt :
Einladung von ausländischen Besuchern
Kurzbeschreibung
Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung.
Wenn Sie jemanden zu Besuch aus dem Ausland einladen möchten, müssen Sie eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Hierfür ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Allgemeine Hinweise:
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Sie verpflichten sich die Kosten für den Lebensunterhalt des Besuchers zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt, die Wohnraumversorgung, die Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.
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Die Verpflichtung beinhaltet auch die Erstattung der Kosten einer eventuell
erforderlichen Abschiebung.
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Der ausländische Gast muss i.d.R. bei der Auslandsvertretung eine
Reisekrankenversicherung nachweisen.
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Ausländische Besucher können eine Reisekrankenversicherung in Deutschland nur innerhalb von 31 Tagen nach der Einreise abschließen. Danach lehnen die
Versicherungen einen Antrag ab. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Gast
Krankenversichert ist.
Voraussetzung
Hierfür ist Ihre persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
1. gültiger Reisepass oder Personalausweis des/der Einladenden
2. Einkommensnachweise der Person, die die Verpflichtung übernimmt und
dafür unterschreibt, und zwar
• Gehalts-/ Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, Rentenbescheid,
Arbeitslosengeld l - Bescheid, etc.
• Bei Selbständigen Nachweis des Jahreseinkommens durch den Steuerberater
oder das Finanzamt.
• Mietvertrag oder sonstige Nachweise über die Kosten der Unterkunft.
Bei Ehegatten ist das gesamte Familieneinkommen zu belegen.
Es gilt eine vom Einzelfall abhängige Mindesteinkommensgrenze. Ggf. kann auch eine Bankbürgschaft vorgelegt werden, sofern das Einkommen nicht ausreichend ist.
Formulare Wir bitten um Verständnis, dass wir den Blankovordruck nicht aushändigen oder verschicken dürfen.
Frist
Das Original der Verpflichtungserklärung wird bei der Vorsprache ausgehändigt.
Kosten
25,-- EUR
Rechtsgrundlage
§§ 68 und 66 Aufenthaltsgsetz
Da kann ich jetzt nix finden dass es auch im Ausland greifen würde...
und das fand ich im oben genannten Paragraphen:
lest selber ist zuviel für mich :-) Ich finde so richtig schlüssig ist es auch dadraus net zu lesen...
lg Yvonne