Original geschrieben von: Simla
Hallo Hummer,
ich schreib ja nicht, dass Frogger unsinnig ist, sondern das die Praxis anders aussieht...
Vielleicht ein Beispiel....... --> sonst würden geschäftstüchtige Deutsche (bzw. alle Schengeninländer) für ein paar Hosenknöpfe eine Einladung verkaufen, da ja eh nicht haftbar wink. Dem ist aber leider nicht so......ich kann, wenns gewünscht ist, gern ein paar Fälle, Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile.... ziehen.
Wenn einer in Frankreich abtaucht und irgendwie wieder auftaucht, wird man nachforschen, wie er dorthin gekommen ist und die Spur führt fürher oder später zum Einladenden.
Die Verpflichtungserklärung gilt nicht nur für Deutschland, sondern für den gesamten Aufenthalt. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.
Wenn der Gast abtaucht....was kann man dafür...... EBEN, was kann der Staat dafür, warum sollte er haften? Daher gibt es ja eine Verpflichtungserklärung.
LG Simla


Hab ich auch nicht behauptet, dass Du das geschrieben hast, wie kommst Du darauf?

Original geschrieben von: Ta7funa

Wenn du in D wohnst, und er nach Frankreich will passt des doch nicht zusammen.

Hallo Ta7funa,
das machen viele so. Sich von D ne Einladung(VE) schicken lassen und dann wo ganz anders hingehen
Ist durch das Schengenvisum möglich.
Legal ist es auch...........jedoch wäre ich da hochvorsichtig, wenn schon ein Staat angelehnt hat (sicher nicht ohne Grund)
LG Simla


Irgendwie steh ich jetzt voll auf dem Schlauch, was denn nu? Also ist es doch legal wenn man einlädt und der Eingeladene erscheint nicht bei mir sondern in einem anderen Schengenstaat wo er eigentlich hin will. Oder seh da wieder was falsch?

Wenn derjenige dann in z.B. Frankreich abtaucht was habe dann ich bzw. der deutsche Staat damit zu tun?

Sicher ich habe eingeladen, aber meine Verpflichtungserklärung gilt für Deutschland oder doch Schengenweit? Das ist für mich ein Unterschied.
Wieso sollte dann der deutsche Staat haften?

Ich habe, wie Du selbst schreibst etwas nichts Illegales gemacht.

LG
hummer