Hallo Hummer,
ich schreib ja nicht, dass Frogger unsinnig ist, sondern das die Praxis anders aussieht...
Vielleicht ein Beispiel....... --> sonst würden geschäftstüchtige Deutsche (bzw. alle Schengeninländer) für ein paar Hosenknöpfe eine Einladung verkaufen, da ja eh nicht haftbar

. Dem ist aber leider nicht so......ich kann, wenns gewünscht ist, gern ein paar Fälle, Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile.... ziehen.
Wenn einer in Frankreich abtaucht und irgendwie wieder auftaucht, wird man nachforschen, wie er dorthin gekommen ist und die Spur führt fürher oder später zum Einladenden.
Die Verpflichtungserklärung gilt nicht nur für Deutschland, sondern für den gesamten Aufenthalt. Das ist der kleine, aber feine Unterschied.
Wenn der Gast abtaucht....was kann man dafür...... EBEN, was kann der Staat dafür, warum sollte er haften? Daher gibt es ja eine Verpflichtungserklärung.
LG Simla